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Zeugen bringen keine verlässlichen Antworten / Freispruch für 26-jährigen Packebuscher Ein Jochbeinbruch, kein Täter

Von Marco Heide 19.02.2014, 02:25

Ein 26-jähriger Packebuscher wurde gestern vom Amtsgericht Salzwedel vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Der Prozess brachte aufgrund vieler widersprüchlicher Aussagen nicht den wahren Tathergang ans Licht.

Salzwedel l Alkohol, persönliche Befindlichkeiten und offensichtliche Lügen machten gestern am Salzwedeler Amtsgericht die Beweisaufnahme in einem Prozess wegen Körperverletzung zu einer Nebelfahrt. Der 26-jährige Packebuscher Sebastian R. (alle Namen geändert) saß auf der Anklagebank, weil er während des Lichterfestes 2012 dem 34-jährigen Arendseer Alexander R. mit einem Schlag ins Gesicht das Jochbein gebrochen haben soll. Das bestritt der Angeklagte.

Angeklagter wollte sich angeblich schützen

"Ich sah Alexander am Boden liegen und wollte ihm helfen. Da hat er mich angegriffen", schilderte der Packebuscher, der seit Jahren Kampfsport betreibt, gesundheitlich aber beeinträchtigt ist, seine Version des Geschehens. Er habe dem Geschädigten die Arme verdreht, um sich selbst zu schützen. Die schwere Gesichtsverletzung, die der Arendseer davontrug, konnte sich Sebastian R. nicht erklären. Er habe später am Abend in einem Café gehört, dass der 34-Jährige an der Arendseer Raiffeisen-Tankstelle von einer Gruppe zusammengeschlagen worden sei. Beweise für diese Geschichte legte er nicht vor.

Auslöser des Vorfalls war ein Wortgefecht zwischen zwei männlichen Zeugen sowie zwei ihnen bekannten Frauen. Die beiden Hauptakteure des Prozesses hatten mit dieser Auseinandersetzung eigentlich nichts zu tun. Doch Alexander R. mischte sich in den Streit, der bereits begonnen hatte, ein, als er mit einem Freund die Bleiche betrat, wo zu diesem Zeitpunkt das Lichterfest stattfand.

Auf dem Gelände traf Alexander R.s Begleiter auf seine Ex-Freundin. An einem Bierwagen forderte der 34-Jährige den Zeugen Karl H. dann auf, den Streit mit ihm vor dem Festgelände zu klären. Dort soll es nach Aussage des Geschädigten lauter geworden sein, aber nach einer kleinen Schubserei sei alles zunächst wieder in Ordnung gewesen. Bis der Angeklagte ihn dann schräg von hinten niedergestreckt habe, berichtete Alexander R.

Damit stand vor dem Amtsgericht Aussage gegen Aussage. Doch es gab noch fünf Zeugen, die etwas mehr Licht ins Dunkel des Vorfalls bringen sollten. Bei jedem von ihnen gab es allerdings erhebliche Unterschiede in der Erinnerung des Geschehenen.

Ein Sicherheitsmann etwa hatte als einziger beobachtet, dass Alexander R. zwei Mal am Boden lag. Die damalige Freundin von Karl H. hatte diesen bei ihrer polizeilichen Vernehmung noch gedeckt. Vor Gericht sagte die junge Frau nun, dass Karl H. dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen habe.

Trotz der widersprüchlichen Aussagen forderte die Staatsanwaltschaft nach der Beweisaufnahme eine Geldstrafe für Sebastian R. Außerdem verlangte die Nebenklage, die Alexander R. vertrat, 5000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme aller Folgekosten, die aus der Verletzung resultierten.

Amtsgerichtsdirektor Klaus Hüttermann sprach den 26-Jährigen frei. "Das Urteil ist mir schwer gefallen", räumte Hüttermann ein. Und verwies dabei auch auf einige Zeugenaussagen, die aus seiner Sicht gelogen waren.