1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Kreis will unrechtmäßige Erträge abschöpfen

Erfolg des Landesverwaltungsamtes / Straathof muss 434000 Euro Bußgeld wegen Schwarzbauten zahlen Kreis will unrechtmäßige Erträge abschöpfen

Von Antje Mewes 26.02.2014, 02:20

Salzwedel l Der Betreiber der Biogasanlage in Binde, die Bio Power GmbH, die zur Straathofholding gehört, bekommt vom Altmarkkreis ein Bußgeld auferlegt. Das bekräftige Landrat Michael Ziche gestern in einem Gespräch mit der Volksstimme. Die Anlage war ohne Genehmigung, die der Kreis erst kürzlich erteilt hat, betrieben worden. Und das soll geahndet werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. "Es befindet sich in der Anhörungsphase", sagte Ziche. Wie hoch die Strafe ausfällt, richtet sich nach den Erträgen, die in der Zeit des Betriebs der Anlage ohne Genehmigung erzielt worden sind. Da sie unrechtmäßig erwirtschaftet wurden, werden sie "abgeschöpft", wie Ziche erklärte. "Das müssen wir jetzt nach der Einspeisevergütung des Betriebes ermitteln. Die Daten liegen vor", erklärte er.

"Mit dem Altmarkkreis Salzwedel gibt es keine Meinungsverschiedenheiten, dass die Biogasanlage, so wie sie errichtet worden ist und jetzt betrieben wird, rechtmäßig ist", erklärte dagegen Heidrun Spengler-Knappe von der Straat-hofholding. Aus diesem Grund sei die Baugenehmigung am 24. Januar erteilt worden. Für die Umsetzung der zahlreichen Auflagen wolle das Unternehmen Sorge tragen.

Nach dreijährigem Rechtsstreit muss Straathof nun auch ein rund 434000 Euro hohes Bußgeld zahlen, das das Landesverwaltungsamt dem Schweinezüchter wegen Schwarzbauten in seiner Anlage in Binde auferlegt hatte. Dort waren unter anderem Schweinestall, Fahrsilovergrößerung, Heizhaus und weitere Gebäude ohne Genehmigung errichtet und genutzt worden (wir berichteten). Bereits im Februar 2011 hatte das Landesverwaltungsamt deswegen ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt, gegen das Straathof Widerspruch einlegte. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Magdeburg den Widerspruch zurückgewiesen. "Das heißt, er ist verpflichtet zu zahlen und hat keine Möglichkeit mehr, gerichtlich dagegen vorzugehen", erklärte gestern Denise Vopel, Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes, auf Nachfrage. Sollte das nicht geschehen, werde die Landeshauptkasse ein Mahnverfahren einleiten.

Ein Zwangsgeld in Höhe von 80000 Euro wegen Nichteinhaltens einer Nutzungsuntersagung der Schwarzbauten hatte Straathof bereits im vergangenen Jahr gezahlt.