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Salzwedeler zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt / Bewährung von drei Jahren Besitz von 292 kinderpornografischen Dateien

26.02.2014, 01:20

Ein verheirateter Familienvater legt vor dem Amtsgericht Salzwedel ein Geständnis ab. "Es muss ein innerlicher Trieb von mir gewesen sein", rechtfertigt der Angeklagte sein Verhalten.

Salzwedel (ma) l Es ist 9.50 Uhr am Dienstagmorgen. Ohne eine Miene zu verziehen, sitzt der Angeklagte Rolf K. (Name geändert) auf der Bank vor dem großen Sitzungssaal des Salzwedeler Amtsgerichts. Immer wieder verändert er seine Sitzposition, wirkt angespannt und zugleich teilnahmslos.

Ihm wird zur Last gelegt, bis zum 29. Mai 2013 (Tag der Hausdurchsuchung) insgesamt 292 kinderpornografische Bilddateien aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Computer sowie einer Festplatte gespeichert zu haben. Auf den Bildern seien unter anderem Babys und kleine Jungen und Mädchen zu sehen, die sexuell missbraucht und misshandelt werden.

Gegen 10.15 Uhr eröffnet Amtsrichter Klaus Hüttermann die Verhandlung im Strafprozess gegen Rolf K. Der Staatsanwalt liest die Anklage vor. Rolf K. wirkt auch im Gerichtssaal teilnahmslos, starrt auf die Anklagebank und stützt sich mit seinen Händen auf ihr ab.

"Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen, Herr K.?", fragt Hüttermann den Salzwedeler. Einige Sekunden ist der Gerichtssaal still. Dann das Geständnis: "Ja, es stimmt. Ich habe diese Bilder aus dem Internet runtergeladen. Es ist ein Fehler gewesen", gesteht sich der verheiratete Familienvater ein.

Was Klaus Hüttermann allerdings von dem Angeklagten wissen möchte ist, warum und in welchen Zeitabständen das Herunterladen vonstatten ging. "Ich habe die Dateien nicht auf einmal geladen", erzählt Rolf K. dem Vorsitzenden. "Es kann ein innerlicher Trieb gewesen sein. Es tut mir leid. Mir geht es so schlecht mit dieser Situation", so der Angeklagte. "Der Besitz dieser Art von Bildern ist absolut widerlich", betont Hüttermann gegenüber Rolf K. "Ich habe da kein Mitleid mit Ihnen, wenn Sie sich schlecht fühlen", argumentiert der Richter. Gefunden habe Rolf K. die Bilder, während er im Internet nach anderen pornografischen Medien Ausschau hielt, um sich an ihnen zu befriedigen. Dann soll - laut seiner Aussage - eine weitere Seite aufgegangen sein, auf der er die Bilder herunterladen konnte. "Da kommt man nicht einfach so hin. Ich bin auch oft im Internet und komme komischerweise nie auf derartige Seiten", widerspricht der Staatsanwalt.

Am Tag der Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Beamten einen PC, Laptop, eine externe Festplatte und mehrere Datenträger wie zum Beispiel USB-Sticks. Allein auf der externen Festplatte konnten die Beamten 92 kinderpornografische Bilder finden. Auf dem PC von Rolf K. 200.

Auf die Frage von Richter Hüttermann, wie eigentlich sein Sohn und seine Frau mit der Tat umgehen, antwortet Rolf K.: "Ich habe mit meiner Frau darüber gesprochen und muss jetzt wieder Vertrauen zu ihr aufbauen."

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Zudem soll der Angeklagte drei Sitzungen bei einem Psychotherapeuten nachweisen können und ein Attest einreichen. Hinzu kommt, dass er 2000 Euro an den Deutschen-Kinderschutzbund spenden muss. Dieser Forderung kam Richter Hüttermann nach.

"Herr K., Sie sind ein Konsument dieser kinderpornografischen Schriften. Das führt dazu, dass es einen Markt für derartige Bilder gibt. Den Kindern, die das miterleben, wird es für immer schlecht gehen", gab ihm Amtsrichter Hüttermann vor dem Ende der Verhandlung mit auf den Weg.