1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Kritik - Investoren vermuten "Verhinderungsplanung"

Hans Wilhelm Giere fordert Stadt auf, Bürger und Ortschaftsräte sachlich zu informieren Kritik - Investoren vermuten "Verhinderungsplanung"

14.03.2014, 01:21

Salzwedel (cb) l Kritik an der Stadtverwaltung hat es gestern von den Investoren der geplanten Windkraftanlagen in Liesten gegeben. Die Stadt informiere die Bürger und Entscheidungsträger nicht sachgemäß, monierte Investor Hans Wilhelm Giere gegenüber der Volksstimme. Einen langwierigen Rechtsstreit will er nicht. Dennoch prüfen er und seine Mitstreiter, "wo wir rechtlich stehen". Schließlich hätten sie bis zur jetzigen Phase ihres Vorhabens schon eine Menge Geld investiert. Und das könnte umsonst gewesen sein, wenn der Stadtrat die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für Windenergieanlagen beschließen würde. Sollte dieser Plan auf den Weg gebracht werden, könne die Stadtverwaltung beim Landkreis eine Veränderungssperre erwirken, berichtet Hans Wilhelm Giere: "Unser Bauantrag wäre damit auf Eis gelegt." Genau das wäre das Ziel der Verwaltung, eine "Verhinderungsplanung", glaubt der Landwirt, der sich unter anderem ärgert, dass die Investoren zur Sitzung des Ortschaftsrates Liesten vorige Woche ausgeladen worden seien.

Was ihn wundert ist das ausgewählte Gebiet für den Teilflächennutzungsplan: "Wenn die Stadt es vernünftig machen will, dann müsste sie den Plan für das gesamte Stadtgebiet anstreben." Die Pläne der Stadt aber sehen einen begrenzten Bereich außerhalb des von der Regionalen Planungsgemeinschaft bestimmte Vorranggebietes vor. Dort sei es aber gar nicht möglich, Windräder zu bauen, betont der Investor. Ein Teilflächennutzungsplan wäre damit überflüssig.

Die drei geplanten neuen Anlagen würden den Anforderungen der Regionalen Planungsgemeinschaft entsprechen - also den Abstand von 1000Metern zur Wohnbebauung einhalten. Regeln zur Schatten- und Schallimmission müsse die Genehmigungsbehörde, also der Landkreis, prüfen.

Höhenbegrenzungen gibt es im Regionalen Entwicklungsplan nicht. Das ist das von der Stadtverwaltung benannte Ziel des Flächennutzungsplanes.

Die Investoren haben indes angekündigt, auf die bereits im Sommer 2012 in Liesten vorgetragene Nabenhöhe von 119 Metern zurückzugehen und von der beantragten Höhe von 140 Metern Abstand zu nehmen.

Dass das während der Sitzung des Bauausschusses am Montag noch nicht bekannt gewesen sei, sei möglich, sagt Hans Wilhelm Giere. Sicher gewusst jedoch habe die Stadtverwaltung von einem anderen Angebot: eine Vereinbarung mit dem Betreiber der Bestandsanlagen im grenzwertigen Bereich unter 1000 Meter Abstand, auf Repowering zu verzichten, auch für einen etwaigen Rechtsnachfolger. Dass dieser Umstand den Entscheidungsträgern in den Räten nicht bekanntgemacht wurde, ärgert den Investor: Es könne jeder seine Meinung haben, "aber jeder sollte auch die Gelegenheit bekommen, sich sachlich darzustellen".

Aus der Stadtverwaltung gab es gestern ein Statement von Rechtsamtsleiter Erich Kaiser: Motiv für den Teilflächennutzungsplan seien Beschwerden von betroffenen Anwohnern und aus dem Ortschaftsrat gewesen. Messungen hätten ergeben, dass Grenzwerte nicht überschritten wurden. Er werde der Oberbürgermeisterin empfehlen, die Angelegenheit unter Berücksichtigung der neuen Sachlage neu zu überdenken. "Das Ergebnis wird dem nächsten Hauptausschuss vorgestellt werden", kündigte er an.