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Bundesgerichtshof bestätigt Stendaler Urteil Revision abgelehnt: Haft für Deba-Attentäter

Der Westaltmärker, der wegen Brandanschlägen auf Manager des ehemaligen Badausrüsters Deba zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurden, muss die Haft antreten. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision.

Von Wolfgang Biermann 18.03.2014, 01:19

Stendal/Salzwedel l Es bleibt dabei: vier Jahre Gefängnis für einen heute 41-jährigen Westaltmärker wegen Brandanschlägen auf Hab und Gut von ehemaligen Führungsleuten des 2011 in Insolvenz geratenen Salzwedeler Badausrüsters DEBA.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die am 19. Dezember 2012 eingelegte Revision der Verteidigung gegen das am 12. Dezember 2012 ergangene Urteil des Landgerichts Stendal schon mit einem Urteil im vorigen Jahr verworfen, wie die Volksstimme erst jetzt auf Anfrage vom Landgericht Stendal erfuhr.

Ungewöhnlich: Verhandlung in Karlsruhe

Demnach fand die Verhandlung dazu am Sitz des Bundesgerichtshofes statt. Das sei schon außergewöhnlich, sagte Landgerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck. In der Regel würde der BGH lediglich Beschlüsse ohne Prozess verkünden und - sofern die Revision erfolgreich war - an die ursprünglichen Gerichte zur Neuverhandlung zurückverweisen. Das sei hier anders gelaufen. Die Begründung der Revisionsablehnung per Urteil durch den BGH habe nur aus wenigen Sätzen bestanden.

Zur Erinnerung: Das Landgericht Stendal hatte 2012 einen fünfmonatigen Indizienprozess geführt, bei dem der heute 41-Jährige sowie ein der Beihilfe angeklagter weiterer Westaltmärker (heute 54) im Mittelpunkt standen.

Im Prozess ging es um Molotow-Cocktails auf private Anwesen von zwei ehemals führenden DEBA-Leuten in Bombeck bei Salzwedel und Räbel bei Uelzen (Niedersachsen) sowie um einen mit Hilfe von Grillanzünder abgefackelten Firmen-Passat in Fockbek bei Rendsburg (Schleswig-Holstein). Angeklagt waren insgesamt sieben Taten.

Im Ergebnis kamen die Richter zu dem Schluss, "(...), dass sich der Haupttäter der Brandstiftung in einem Fall sowie der versuchten schweren Brandstiftung in vier weiteren Fällen schuldig gemacht hat".

Zumindest im Fall des ausgebrannten Passat hat es laut Urteil "glaubhafte Zeugen" gegeben. Die haben den Angeklagten und seinen - mit Urteil gerichtlich eingezogenen - Audi am 1. November 2011 "kurz vor dem Brand in unmittelbarer Nähe des Tatortes" gesehen. "Er ist der Tat überführt", hieß es im Urteil. Der 41-Jährige hatte erst bestritten, überhaupt in Fockbek gewesen zu sein.

Die Adresse fand sich aber im Navi seines Audi, zusammen mit den anderen Tatorten.

Zu der "Gesamtschau der Indizien, die ein rundes Bild ergeben", zählte die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze von Staden, dass im Diesel-Audi des Angeklagten "ein Kanister mit Otto-Kraftstoff und benzingetränktes Bettzeug gefunden" wurden. Die Erklärung, der Kanister sei für den Notfall und das Auto gehöre seiner Verlobten, hielt das Gericht für nicht glaubhaft. Auch die Alibizeugen des 41-Jährigen hatten die Richter als "nicht überzeugend" eingestuft.

Freispruch für 54-jährigen Mitangeklagten

Anders beim mitangeklagten heute 54-Jährigen. "Die Beihilfehandlung ist nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen gewesen", begründete das Gericht dessen Freispruch, obwohl es "nicht nachvollziehbare Anknüpfungspunkte" gegeben habe. Dazu zähle, dass der 54-Jährige dem Verurteilten, dessen Verlobte in seinem Betrieb arbeitet, 5000 Euro für einen Autokauf gab, dieses aber seiner Frau verschwieg.

Ihm war von der Staatsanwaltschaft Stendal zur Last gelegt worden, als Mittelsmann dem 41-Jährigen von Hintermännern gegebenes Geld und Sachgegenstände für die Auftragstaten durchgereicht zu haben.