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Bürger wählen Ortschaftsräte / Die wichtigsten Fakten zu Veränderungen, Größe und Aufgaben 101 Kandidaten - und trotzdem zu wenig

Von Alexander Walter 08.04.2014, 03:18

Die Einwohner der Dörfer um Salzwedel sind am 25. Mai aufgerufen, die 14Ortschaftsräte der Stadt neu zu wählen. Manches wird nach der Wahl anders sein. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

Salzwedel l Wenn am 25. Mai die Lokale für die Kommunalwahl öffnen, sind die Einwohner der Dörfer um Salzwedel nicht nur aufgerufen, Stadtrat und Kreistag neu zu wählen. Sie können auch über die Zusammensetzung von 14 Ortschaftsräten entscheiden. Zusammen repräsentieren diese 48 Dörfer.

1 Für 13 Ortschaftsräte haben sich bis Ablauf der Frist am 31. März 101 Kandidaten verschiedenster Listen gemeldet, so Hauptamtsleiter Matthias Holz. Nötig für alle Ortschaftsräte zusammen wären 72 Kandidaten. Da die Bewerber sich aber unterschiedlich auf die Dörfer verteilen, gibt es in einigen Orten deutlich mehr Kandidaten als zu besetzende Mandate, in anderen zu wenige.

Kein Kandidat in Wieblitz-Eversdorf, die Wahl wird verschoben.

In Langenapel etwa bewerben sich gleich neun Nominierte um den Einzug ins Gremium. In Wieblitz-Eversdorf dagegen wurde kein einziger Kandidat benannt. Die Wahl wird in Wieblitz daher ausfallen und voraussichtlich für Juli erneut angesetzt. Auch in Mahlsdorf haben sich statt der fünf benötigten Kandidaten nur drei Bewerber gemeldet. Hier soll es für die fehlenden Mandate eine Nachwahl geben.

2 Bei der Größe der Ortsgremien wird sich künftig einiges ändern. Generell gilt: Alle Ortschaftsräte mit Ausnahme von Pretzier (sieben Mandate) werden künftig nur noch fünf Sitze haben. Für die meisten Ortsräte bedeutet das eine Verkleinerung. Ausnahmen sind Brietz, Dambeck, Mahlsdorf und Stappenbeck, die bei der vorherigen Kommunalwahl schon zur Stadt gehörten und damit bereits über Räte mit fünf Mandaten verfügen.

3 Die aktuellen Ortsbürgermeister bleiben in den meisten Ortschaften auch nach der Kommunalwahl im Amt. Auch hier gibt es aber Ausnahmen: die Ortschaften Chüden, Osterwohle, Mahlsdorf und Stappenbeck. Hier wählen die Gremien nach der Bildung des Ortschaftsrates einen neuen Ortsbürgermeister aus ihrer Mitte.

Für alle anderen gilt: Die aktuelle Amtsperiode der Ortsbürgermeister dauert bis 8.Juli 2015. Bis 2019 - also bis zur übernächsten Kommunalwahl - sind diese Bürgermeister anschließend als zusätzliche Mitglieder in ihren Ortschaftsräten vertreten. Von den Mitgliedern können sie während dieser Zeit erneut zum Ortsbürgermeister ernannt werden.

4 Die Aufgaben: Laut Gemeindeordnung hat der Ortschaftsrat die Funktion, die Verwaltung zu beraten. Darüber hinaus ist er zu allen "wichtigen Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen", anzuhören. Beispiele sind die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für Vorhaben im Ortsteil, die Planung, Errichtung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Grundschulen sowie die Planung und Umsetzung von Investitionen in der Ortschaft.

5 Für die Wahl der Ortschaftsräte werden noch freiwillige Helfer gesucht. Diese erhalten für ihre Arbeit eine finanzielle Entschädigung. Interessenten können sich bei den Mitarbeitern der Stadt unter der Telefonnummer 03901/65203 melden.