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Kommunalaufsicht Salzwedel wägt Bürgermeister-Widerspruch ab Strandgaststätte: Kreisentscheid heute in Aussicht

Von Helga Räßler 15.04.2014, 03:21

Morgen ist Versteigerungstermin für die Arendseer Strandgaststätte. Noch steht nicht fest, ob die Stadt mitbietet. Heute will die Kommunalaufsicht ihre Entscheidung über den Widerspruch von Bürgermeister Norman Klebe gegen den Stadtratsbeschluss bekanntgeben.

Arendsee l Zweimal hatte der Arendseer Stadtrat mit deutlicher Mehrheit - 17 gegen 8 Stimmen - den Erwerb der Strandgaststätte beschlossen. Und zweimal hatte Bürgermeister Norman Klebe sein Veto dagegen erhoben. Jetzt liegt das Problem bei der Kommunalaufsicht auf dem Tisch. "Es wird eine Entscheidung noch vor dem Versteigerungstermin geben", kündigte Kreispressesprecherin Birgit Eurich gestern an.

Stadtrat fühlt Kompetenz beschnitten

"Wir haben heute eine Stellungnahme zu dem Widerspruch bei der Kommunalaufsicht in Salzwedel eingereicht", erklärte gestern Stadtrat Thomas Schlicke (Die Linke), abgestimmt mit der Fraktion Arendsee Land. "Da der Erwerb zur Erhöhung des Grundvermögens der GmbH dient, ist er nicht gesetzeswidrig", betonte er. Der Knackpunkt sei: "Der Stadtrat besitzt die Kompetenz, über die Verwendung dieser Gelder zu entscheiden, die lassen wir uns nicht absprechen." Wenn die Kommunalaufsicht der Meinung sei, der Ratsbeschluss sei rechtens, müsse Klebe bei der Versteigerung im Namen der Stadt mitbieten, fügte er hinzu.

Falle das "Urteil" anders aus, müsse der Weg zum Verwaltungsgericht ins Auge gefasst werden.

Norman Klebe warnt vor Finanzrisiko

"Durch das Veto des Bürgermeisters sind der Stadtrat und seine Kompetenz ins Abseits gestellt worden", erklärte Siegfried Winkelmann, Stadtrat der Fraktion Die Linke und mit 76 Jahren ältestes Mitglied.

Klebe hatte vor einem unkalkulierbaren Finanzrisiko gewarnt. Er wolle Schaden von der Kommune abwenden, hatte er auch öffentlich gegenüber der Volksstimme betont. Die Kaufabsicht und der Mehrheitsbeschluss der Fraktionen Die Linke und Arendsee Land sei gesetzeswidrig. Das belegte er mit mehreren Zitaten aus entsprechenden Paragrafen der Gemeindeordnung von Sachsen-Anhalt.

Der Stadtrat habe in den vergangenen beiden Jahren gegen den Gaststättenerwewerb gestimmt, weil sie nicht durch die Luftkurort GmbH zu bewirtschaften sei. Die ins Feld geführten Gelder aus Verlustausgleichen auf dem Konto des Eigenbetriebs seien nicht für zusätzlichen Grunderwerb vorgesehen, sondern für Investitionen zur Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens.