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Kreis gibt Bürgermeister Recht Strandgaststätte: Arendsee darf nicht bieten

15.04.2014, 16:39

Arendsee/Salzwedel (hrä) l Die Stadt Arendsee darf Mittwoch um 10 Uhr nicht als Bieter bei der Zwangsversteigerung der Arendseer Strandgaststätte beim Salzwedeler Amtsgericht auftreten. Die Kommunalaufsicht des Altmarkkreises Salzwedel hat Dienstag dem Widerspruch des Arendseer Bürgermeisters Norman Klebe gegen den mehrheitlich gefassten Stadtratsbeschluss zum Erwerb der Strandgaststätte stattgegeben.

"Wir beanstanden den Beschluss des Arendseer Stadtrates, weil damit gegen geltende Gesetze des Landes verstoßen wird", informierte Kreisdezernent Hans Thiele auf Nachfrage der Volksstimme. "Deshalb wird die Aufhebung des Beschlusses gefordert", sagte er weiter.

Zur Begründung: Kommunen können nicht, wie in Arendsee beabsichtigt, wirtschaftlich tätig werden. "Die entsprechenden Paragrafen aus der Gemeindeordnung werden wir in der noch folgenden Begründung unserer Entscheidung darlegen", kündigte Thiele an.

Und: So wie die Stadträte es geplant hätten, könne haushaltstechnisch nicht vorgegangen werden. Das betreffe Verlustausgleichs- und Abschreibungszahlungen auf dem Konto des Eigenbetriebs, die für innerbetriebliche Investitionen vorgesehen seien.

"Den Bürgermeister haben ich bereits mündlich über unsere Entscheidung in Kenntnis gesetzt", so Thiele. Die schriftliche Begründung gehe ihm in Kürze zu. "Er hat dann die Pflicht, alle Stadträte darüber zu informieren."

Zur Frage des Grunderwerbs bei der heutigen Versteigerung schätzte Thiele ein: "Da der zweifache Widerspruch eine aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Beschluss hatte, könnte die Stadt auch bei einer anderen Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht mitsteigern."