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Runder Tisch kritisiert Altmarkkreis Unhaltbare Zustände für Flüchtlinge

Von Uta Elste 22.04.2014, 03:26

Gardelegen l Der Runde Tisch gegen Rassismus Gardelegen erhebt in einer Pressemitteilung schwere Vorwürfe gegen den Altmarkkreis Salzwedel hinsichtlich seines Umgangs mit Flüchtlingen. Die per E-Mail versandte Erklärung ist mit "Vielzahl unhaltbarer Zustände in Unterkunft für Geflüchtete in Gardelegen" überschrieben.

Laut Erklärung sollen Mitarbeiter und Kooperationspartner des Altmarkkreises den Flüchtlingen medizinische Hilfe verweigern, in Privaträume eindringen und diese durchsuchen, das Postgeheimnis verletzen und Sanktionen ohne rechtliche Grundlage androhen. Des Weiteren werden beengte Lebensverhältnisse mit teilweise unbekannten Personen auf einem Zimmer, Arbeitsverbot, vorgegebener Wohnort sowie Einschränkung der Bewegungsfreiheit kritisiert.

Gefordert wird, die in der Erklärung genannte Verfahrensweise sofort zu beenden, Flüchtlinge statt dessen transparent, aufsuchend und kompetent zu beraten. Außerdem solle den Flüchtlingen mit einer humanen und respektvollen Politik begegnet und sie über ihre Rechte informiert werden.

Kreisverwaltung bezeichnet Kritik als "pauschale Vorwürfe"

Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören neben dem Runden Tisch gegen Rassismus der Förderverein der Mahn- und Gedenkstätte Isenschnibbe, Dennis Schmidt vom Gardeleger Sprecherrat der Partei Die Linke, die Unternehmerin Vivien Schmidt, Klaus-Peter Schuckies vom Verband der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), das Regionalzentrum Nord von Miteinander, das AntiDiskriminierungsNetzwerk Sachsen-Anhalt sowie das Salzwedeler Autonome Zentrum Kim-Hubert.

Hans Thiele, zuständiger Dezernent der Kreisverwaltung, bezeichnete die Mitteilung des Runden Tisches als eine "Ansammlung pauschaler Vorwürfe". Die Wortwahl der Verfasser beinhalte den Vorwurf strafrechtlichen Verhaltens gegenüber dem Altmarkkreis, ohne dass es zuvor klärende Gespräche oder entsprechende Anfragen gegeben hätte.

Altmarkkreis verweist auf Residenzpflicht

Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf medizinische Hilfe, so Thiele. Er verwies auf den Fall eines fiebernden Kindes, für das vor zwei Wochen der Rettungswagen gerufen worden war.

Das Land gebe per Gesetz die Unterbringungsfläche vor, pro Person sechs Quadratmeter. Die Flächen im Altmarkkreis seien größer. Es treffe auch zu, dass mehrere Personen sich ein Zimmer teilen - Eltern sollen mit ihren Kindern zusammen sein.

Wenn Bewohner der Unterkunft mehr als eine Nacht fernbleiben, sei eine Abmeldung erforderlich. Andernfalls müsse eine Vermisstenmeldung gemacht werden. Die Residenzpflicht sei per Bundesgesetz vorgeschrieben. Wenn tatsächlich Interesse an Aufklärung bestünde, können sich die Mitglieder des Runden Tisches mit "detaillierten und überprüfbaren Kritiken" an den Altmarkkreis wenden, so Thiele.