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Drogen in Blütlingen Drogenanbauer zu zwei Jahren Haft verurteilt

Von Björn Vogt 15.05.2014, 01:20

Dannenberg l Die Betreiber einer Cannabisplantage in Blütlingen sind vom Schöffengericht in Dannenberg verurteilt worden: Der Vater erhielt eine Freiheitsstrafe, der Sohn, mit der Betreuung der Drogenfarm betraut, kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Anfang März 2013 wurde die Feuerwehr Clenze zu einem Wohnhausbrand im nahegelegenen Blütlingen gerufen, welche wiederum ganz schnell die Kollegen von der Polizei hinzuziehen ließ: Beim Löschen fiel den Wehrleuten ein - wohl dem einen oder anderen vertrauter - penetrant süßlicher Geruch auf. Es duftete nach Marihuana. Die weiche, wenn auch illegale Droge wurde ganz offensichtlich gleich dutzendfach in der direkt an das Haus angrenzenden Scheune angebaut. Den Kripo-Beamten zeigten sich Pflanzen in allen Wachstumsstadien, mit speziellen Wachstumslampen liebevoll aufgepäppelt, die Zu- und Abluft gefiltert: Da verstand jemand sein Handwerk. Die sogenannte Indoor-Plantage war professionell aufgezogen und wurde rund zehn Jahre lang profitabel betrieben. Der Strom für Lampen und Lüftung wurde illegal abgezweigt. Die Beamten stellten bei ihrem Einsatz Marihuana sicher, welches für 13500 Konsumeinheiten ausgereicht hätte.

Nebenbei erfuhren die Prozessbeobachter nun, dass ein Vater-Sohn-Konflikt den Fall noch brisanter machte. Es gab zwei Versionen der Geschichte. Je nachdem, welcher das Gericht Glauben schenkt, wandert entweder der Vater oder der Sohn in den Knast. Letztlich misstrauten die Richter dem Vater, versuchte er doch, dem Gericht eine ganz eigene Geschichte aufzutischen.

Demnach hätte ein Holländer seine Scheune gepachtet, der dort Antiquitäten habe unterstellen wollen. Als der Vater - nach dem Brand - gemerkt habe, was dort vor sich ginge, hätten ihm "diese Brüder" eine Neun-Millimeter-Pistole an den Kopf gehalten. Um seine Familie zu schützen, hätte er klein beigegeben. Nach "diesen Brüdern" befragt, weigerte er sich, weitere Angaben zu machen.

Der Sohn hingegen berichtete, dass ihm der Vater die Betreuung der Plantage bereits vor neun Jahren übertragen hätte, als er 16 Jahre alt war. Heute ist der Sohn 25 und berichtete von jähzornigen Ausbrüchen seines Vaters, der nur an den Wochenenden aus Berlin ins Wendland kam. Dem Sohn konnte auch der Handel in mindestens 16 Fällen nachgewiesen werden, bei denen er jeweils zwischen 20 und 200 Gramm an Bekannte verkauft hatte. Der Sohn räumte schließlich alle Vorwürfe ein, der Vater aber gestand nichts, beharrte auf seiner Holländer-Geschichte. Die Umstände jedoch sprachen nach Ansicht des Gerichts gegen die Glaubwürdigkeit des Vaters. Das Urteil: Zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung für den uneinsichtigen Vater, 18 Monate mit Bewährung für den Sohn.