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Nach Unfall Bewährungsstrafe Sechs Monate Haft für Rauschfahrt

Von Fabian Laaß 17.05.2014, 03:15

Liebeskummer, Alkohol und eine Fahrt im Auto - eine fatale Mischung, die einem 41-Jährigen zum Verhängnis wurde. Vor dem Salzwedeler Amtsgericht musste er sich am gestrigen Freitag verantworten.

Salzwedel l Einen Führerschein hat er nie besessen, und doch musste sich Frank G. (Name geändert) schon mehrfach wegen verschiedenster Delikte im Straßenverkehr im Gericht einfinden. Gestern wurden ihm vorsätzliche Trunkenheit und zum achten Mal Fahren ohne Führerschein zur Last gelegt.

Was war passiert? Dem 41-Jährigen wurde am 22. Dezember 2013 von seiner Lebensgefährtin mitgeteilt, dass sie ihn verlassen wird. "Das hat mich so runtergezogen. Also habe ich mich mit einem Bekannten volllaufen lassen", erklärte Frank G.

Danach sei ihm die Idee gekommen, zu seinem Vater zu fahren. "Die Autoschlüssel meines Bekannten lagen auf dem Tisch. Also bin ich losgefahren. Aber unterwegs ist mir eingefallen, dass ich, wenn ich betrunken und ohne Führerschein bei meinem Vater vorfahre, eine ordentliche Standpauke zu hören gekriegt hätte", so der derzeit arbeitlose Zimmermann.

Doch bevor er den Heimweg antreten konnte, kam ihm ein Kreisverkehr in die Quere. Er verlor die Kontrolle über den Wagen. Das Fahrzeug beschädigte eine Holzbank und kam auf der Seite zum Liegen. Frank G. wurde von den herbeigerufenen Polizeibeamten zur Blutentnahme ins Salzwedeler Altmark-Klinikum gebracht, wo ein Wert von 1,91 Promille festgestellt wurde.

"Meinem Bekannten habe ich die 400 Euro, die er für sein Auto bezahlt hatte, bereits erstattet. Und beim Bauamt der Stadt habe ich auch gefragt, ob ich die Bank ersetzen soll. Als Zimmermann könnte ich ja eine neue bauen", berichtete der 41-Jährige. "Sie haben 19 Einträge im Strafregister. Für einen Mann, der 1973 geboren wurde, ist das schon rekordverdächtig", sagte Amtsrichter Klaus Hüttermann. Zwei Mal hatte Frank G. Haftstrafen verbüßen müssen, wurde unter anderem wegen Körperverletzung, Computerbetrug und Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt.

Klaus Hüttermann sprach eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung aus. Außerdem muss Frank G. in den kommenden Wochen 100 Sozialstunden ableisten oder 500 Euro an die Kreisverkehrswacht zahlen. Einen Führerschein darf er frühestens in zwei Jahren machen.