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Masttierhalter müssen Medikamentengaben künftig melden/Halbjährige Dokumentation Mehr Kontrolle bei Antibiotika

Von Antje Mewes 24.07.2014, 03:18

Seit dem 1. Juli müssen Halter von Masttieren den Einsatz von Antibiotika in ihren Beständen melden. Darauf weist das Kreisveterinäramt hin. Ziel ist, die Gabe der Medikamente halbjährlich zu dokumentieren und auszuwerten.

Salzwedel l Mit der 16. Novelle zum Arzneimittelgesetz gibt es auch eine neue Verordnung für die Landwirtschaft. Für Mastbestände der Nutztierarten Schwein, Rind, Huhn und Pute ist zum 1. Juli eine Meldepflicht für den Einsatz von Antibiotika in Kraft getreten. Ausgenommen sind Milchviehbestände, sofern sie keine Masttiere halten, erklärt Elke Filter, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Spätestens bis zum 14. Januar 2015 müssen die Meldungen erbracht sein. Sie können über das Herkunftsinformationssystem-Tier (HIT), in dem bis auf Geflügel alle Nutztiere erfasst sind, erfolgen. Geflügelhalter müssen sich dort anmelden. Unter anderem sind Angaben zum Tierhalter, den eingesetzen Antibiotika und den Zeitraum der Verabreichung sowie zur Anzahl der behandelten Tiere zu machen.

"Damit wird die Grundlage geschaffen, die Antibiotika-Anwendungen halbjährlich zu dokumentieren", erklärt die Amtsveterinärin. Mit dem Erfassungs- und Vergleichssystem soll der Einsatz dieser Medikamente in der Nutztierhaltung kontinuierlich auf das therapeutische notwendige Mindestmaß minimiert werden, ergänzt sie. Sollte sich bei der Auswertung herausstellen, dass in einzelnen Beständen überdurchschnittlich viele Antibiotika-Gaben erfolgen, wird gemeinsam mit Mitarbeitern des Veterinäramtes und anderen Fachleuten die Ursache ergründet. So können Maßnahmen, wie beispielsweise verbesserte Hygiene oder Haltungsbedingungen eingeleitet werden. Bisher habe es bei Masttieren aus dem Altmarkkreis keinen Nachweis von Antibiotikarückständen in den Schlachtkörpern gegeben, betont die Amtstierärztin.

Viele Masttierbestände hätten sich auf freiwilliger Basis unabhängigen Qualitätssicherungssystemen wie QS oder QM unterworfen. Darüber würden die jetzt geforderten Daten bereits erfasst. Die Kontrolleure könnte diese als Dritte in das HIT einpflegen.

"Es ist eine Erfassung der Medikamente auf andere Art", sagt Annegret Jacobs, Geschäftsführerin des Salzwedeler Bauernverbandes. Die Landwirte fürchten zwar einen höheren bürokratischen Aufwand, stehen der Neuregelung aber aufgeschlossen gegenüber. "Es ist ein weiter Schritt in die richtige Richtung, um Resistenzen zu verhindern", sagt sie. Allerdings gelte es auch weiterhin, einem Tier das krank ist, die erforderliche Behandlung zukommen zu lassen.

Mehr Informationen auf der Internetseite des Landeskontrollverbandes.