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39-Jähriger will Fotos nur im "volltrunkenen Zustand" heruntergeladen, aber nicht angeschaut haben 10000 Dateien mit Kinderpornografie

Von Arno Zähringer 13.08.2014, 03:13

Salzwedel l Mit Vollbart und dunkelblauer Sweatshirt-Jacke sitzt der Angeklagte am Dienstag im Salzwedeler Amtsgericht auf seinem Platz. Er wirkt nachdenklich und spricht leise. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen März 2007 und August 2013 mehr als 10000 Fotografien mit harten kinderpornografischen Inhalten heruntergeladen und auf vier Festplatten gespeichert zu haben. Nach eigenen Aussagen habe er dies unter starkem Alkoholeinfluss getan.

Der 39-Jährige aus dem Altmarkkreis arbeitet momentan im Garten- und Landschaftsbau. Nach einem Sorgerechtsstreit mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin kam seine Tochter zu ihm. Später sei die Fünfjährige extrem verhaltensauffällig gewesen und habe den Angeklagten immer wieder beleidigt. Da- raufhin habe er angefangen, regelmäßig und viel zu trinken, um seinen Frust loszuwerden. 2012 wurde das Kind dem Angeklagten entzogen und vom Jugendamt betreut.

Richter Klaus Hüttermann will wissen, ob der Angeklagte seine Tochter sexuell misshandelt oder Fotos von ihr mit anderen Usern getauscht oder zur Verfügung gestellt habe. Doch der Mann weist diese Vorwürfe zurück.

"Kinder auf widerlichste Weise sexuell misshandelt."

Richter Klaus Hüttermann

Er kann vor dem Amtsgericht Salzwedel seine Tat selbst nicht erklären. Zudem habe er die Bilder im nüchternen Zustand niemals angesehen. Über das Ausmaß der heruntergeladenen Dateien sei er selbst schockiert gewesen. Für Richter Hüttermann und Staatsanwältin Heike Konschake ist diese Argumentation unglaubwürdig.

"Auf den Bildern sind Kinder zu sehen, die auf widerlichste Weise sexuell misshandelt werden", sagt Hüttermann. Deshalb stellt er immer wieder die Frage nach dem Warum. Eine Antwort darauf hat der Angeklagte nicht. Auf sein letztes Wort vor den Plädoyers verzichtet er, entschuldigt sich nicht, zeigt keinen Anflug von Reue.

Die Staatsanwältin plädiert auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie einer Geldstrafe über 800 Euro für eine Einrichtung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.

Der Verteidiger stimmt ihr weitestgehend zu, weist aber erneut darauf hin, dass der Angeklagte geständig gewesen sei und versuche, sein Leben in den Griff zu bekommen. Die Bewährung bezeichnet er als notwendig, weil sich sein Mandant "deutlich verändert hat". Er habe inzwischen einen neuen Job und sei bislang nicht straffällig geworden.

Nachdem sich Richter Hüttermann für knapp zehn Minuten zurückgezogen hatte, spricht er das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre). Zudem wird dem 39-Jährigen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er muss sich einem sexualtherapeutischen Beratungsgespräch unterziehen und 600 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. In seiner Urteilsbegründung weist Hüttermann ausdrücklich darauf hin, dass die Aussagen des Angeklagten "in mehreren Punkten unglaubwürdig" gewesen seien.