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Rechtsmedizinerin stellt vier todesursächliche Verletzungen fest Onkel brutal misshandelt

Von Wolfgang Biermann 26.08.2014, 01:14

Stendal l "Jede der vier schweren Verletzungen kann für sich todesursächlich gewesen sein." Die etwa 90-minütigen Ausführungen der Magdeburger Rechtsmedizinerin Dr. Katja Jachau in der gestrigen Prozessfortsetzung um den gewaltsamen Tod eines Mannes aus Gardelegen am 15. Februar dieses Jahres waren nichts für Zartbesaitete.

Wie berichtet müssen sich zwei Halbbrüder aus Gardelegen, 36 und 34 Jahre alt, vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Stendal wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verantworten. Nach gemeinsamer Zecherei sollen sie stark alkoholisiert ihren Onkel mit Fäusten und Tritten derart traktiert haben, dass er daran in der Wohnung des älteren Angeklagten in der Gardeleger Sandstraße verstorben ist. So soll der als Haupttäter geltende jüngere Halbbruder dem Opfer mehrfach eine leere Bierflasche an den Kopf geschlagen haben. Das sagt jedenfalls der ältere Halbbruder aus. Er selbst will nur drei Mal zugetreten haben.

Vor dem Haftrichter hatte er lediglich drei Schläge eingeräumt. "Es müssen mehr gewesen sein", sagt indes die Rechtsmedizinerin. "Mehr als zehn, aber weniger als 20", gibt sie auf konkrete Nachfrage des Vorsitzenden Richters Christian Hachtmann an. Derartig schwere Verletzungen habe sie bislang in ihrer 18-jährigen Tätigkeit noch nicht gesehen. So habe sie beim Toten mehrere Leberrisse vorgefunden und eine "ausgelöste" Gallenblase. Etwa ein Liter Blut sei im Baubereich festgestellt worden. Außerdem gab es Rippenbrüche.

Selbst wenn der Notarzt rechtzeitig gerufen worden wäre, hätte das Leben des Opfers wohl nicht mehr gerettet werden können, weil drei Körperbereiche - Kopf, Brust und Bauch - zeitgleich hätten versorgt werden müssen.

Im Gesicht habe sie beim Opfer massive Schläge oder Tritte, das ließe sich mit Sicherheit im Nachhinein nicht mehr feststellen, verzeichnet. Das Jochbein sei gebrochen gewesen und der Oberkiefer ausgetreten. Erhebliches Gefährdungspotenzial sprach sie auch dem Umstand zu, dass das Opfer hätte Blut einatmen können. Dazu sei der Kehlkopf längs gebrochen worden, durch einen Schlag mit der Bierflasche oder einem Schlag mit der Faust oder einem Fußtritt.

Die Rechtsmedizinerin sprach in ihrem Gutachten von einem "schweren Polytrauma", das sich "lange hingezogen" habe und an dem der schwer Verletzte schließlich gestorben sei. An seinen Armen und Beinen hätten sich wenig Verletzungen gefunden. Das spreche dafür, dass sich das Opfer "kaum gewehrt" habe.

Den Todeszeitpunkt schätzte Jachau auf 0.30 Uhr am 15. Februar - plus/minus 2,8 Stunden: "Genauer geht es nicht."

Sechsfach vorbestraft

Möglicherweise war der Mann schon tot, als die Polizei von einer Anwohnerin wegen ruhestörenden Lärms alarmiert worden, unverrichteter Dinge aber wieder abgezogen war. Die Angeklagten hatten die Beamten vor der Wohnungstür quasi abgewimmelt und die Lautstärke mit einer Fernsehsendung erklärt.

Vom älteren Angeklagten wurde gestern bekannt, dass er sechsfach vorbestraft ist, davon drei Mal wegen Körperverletzung. Der jüngere Halbbruder hat bislang noch keinen Eintrag im Strafregister, sagt aber von sich selbst, dass er wegen aggressiven Verhaltens schon mehrfach in Behandlung war. Er hatte einer Ärztin nach dem Auffinden seines toten Onkels zur möglichen Todesursache gesagt, dass dieser gestolpert sei, als er mit dem Hund Gassi war.

Am Freitag sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.