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Kommunalaufsicht sieht Antrag falsch wiedergegeben / Beschluss zum Ausbau der Braunschweiger Straße rechtmäßig Fehler im Ausschuss: "Die Abstimmung ist ungültig"

Von Alexander Walter 30.08.2014, 03:15

Salzwedel l Der Verfahrensfehler bei der Abstimmung über einen Antrag der Fraktion Salzwedel Land im Salzwedeler Hauptausschuss könnte ein Nachspiel haben (wir berichteten). Im Zusammenhang mit dem Beschluss über den Ausbau der Braunschweiger Straße hatte Oberbürgermeisterin Sabine Danicke dabei am Mittwoch nur einen Teil des von Wolfgang Kappler (Salzwedel Land) vorgetragenen Vorschlags wiedergegeben und zur Abstimmung gestellt.

Katrin Pfannenschmidt, Leiterin der Kommunalaufsicht beim Landkreis, sagte dazu auf Nachfrage: "Nach den uns aus Presse und Internet vorliegenden Informationen ist der Antrag fehlerhaft wiedergegeben worden. Die Abstimmung ist damit ungültig." Auf Anfrage der Kommunalaufsicht habe die Stadtverwaltung am Freitag keine eigenen Unterlagen mehr zur weiteren Klärung vorgelegt.

Antragsteller Wolfgang Kappler hat nun das Recht, die Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Hauptausschusses zu beantragen, sagte Pfannenschmidt. Die Mitglieder des Gremiums müssten dann erneut abstimmen. Unberührt davon bleibe allerdings die Rechtmäßigkeit des gefassten Beschlusses zum Ausbau der Braunschweiger Straße.

Zur Vorlage über den 1,45 Millionen Euro teuren Ausbau der Strecke hatte Wolfgang Kappler im Antrag seiner Fraktion zwei Aspekte angesprochen. Erstens: Die Stadtverwaltung sollte weiter für den Erhalt von 94000 Euro Ausgleichsgeld für die Rückstufung der Braunschweiger Straße kämpfen. Zweitens: 355000 Euro, die die Stadt bereits für die Rücknahme der übrigen ehemaligen Landesstraße zwischen Warthekreisel und Karl-Marx-Straße erhalten hat, sollten bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen gerecht verteilt und zugunsten aller Anlieger verwendet werden.

Nach Diskussion und Unterstützung des Antrags durch die Fraktion SPD und Für Salzwedel hatte Sabine Danicke lediglich den ersten Aspekt des Antrags verlesen.