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Landesverfassungsgericht lehnt Klagen ab / Ernst-Otto Schuhl: "Eine Entmündigung der Bürger" Steinitz bleibt endgültig bei Salzwedel

Von Alexander Walter 16.09.2014, 03:08

Das Landesverfassungsgericht hat am Montag die Klagen der Gemeinden Steinitz und Wieblitz-Eversdorf gegen die Eingemeindung nach Salzwedel abgelehnt. Die Entscheidung ist endgültig.

Salzwedel l "Einen Witz und eine Entmündigung der Bürger" - so bezeichnet Ernst-Otto Schuhl, ehemaliger Bürgermeister von Steinitz, das am Montag vom Landesverfassungsgericht gefällte Urteil im Prozess gegen die Eingemeindung seines Ortes nach Salzwedel.

In einer kurzen Sitzung hatte das Gericht am frühen Nachmittag den wohl endgültigen Schlussstrich unter die Verfassungsbeschwerde der beiden einst eigenständigen Gemeinden Steinitz und Wieblitz-Eversdorf gegen die Eingemeindung nach Salzwedel gezogen.

"Wie bereits in zahlreichen weiteren Verfahren hat das Gericht entschieden, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung der Gemeinden leitbildgerecht war", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Kläger seien entgegen ihrer Beschwerde nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt worden.

Unter "leitbildgerecht" versteht das Gericht die Einhaltung der gesetzlichen Grundsätze der Gemeindegebietsreform, erläuterte Frank Straube, Vorsitzender Richter, auf Nachfrage. Gemeint seien Kriterien wie der Ersatz von Verwaltungsgemeinschaften durch Einheitsgemeinden und die Einführung einer kommunalen Mindestgröße von 8000 Einwohnern im ländlichen Raum.

Das Urteil ist rechtskräftig

Revision oder Berufung sind nicht vorgesehen, ergänzte er. "Das Urteil ist damit endgültig und rechtskräftig."

Weniger aus Hoffnung als aus Interesse war Ernst-Otto Schuhl am Morgen eigens mit dem Auto zur Urteilsverkündung nach Dessau-Roßlau gefahren. Das Ergebnis nutzte der ehemalige Steinitzer Bürgermeister, um seine im Vorfeld mehrfach geäußerten Vorbehalte gegenüber dem Gericht zu bekräftigen: "Mir war klar, dass das niedergeschmettert wird", sagte er. "Der Koch bestimmt doch, was die Kellner machen."

Am letzten Verhandlungstag am 3. Juli hatte Schuhl bereits erklärt, das Land schaffe sich die Institutionen, die in seinem Interesse handeln. Im Februar hatte Steinitz einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Winfried Kluth gestellt, weil dieser an einem Gutachten mitwirkte, das die Gebietsreform empfahl.

Für Ernst-Otto Schuhl ist der Kampf um die Eigenständigkeit nun beendet. "Da geht nichts mehr" erklärte er vor der Rückfahrt in die Altmark. Frank Jürges, Ortsbürgermeister von Wieblitz-Eversdorf war am Montag für eine Stellungnahme ebensowenig erreichen wie Salzwedels Oberbürgermeisterin Sabine Danicke.

Endgültig abgelehnt wurden in Dessau auch die Klagen der ehemals eigenständigen Gemeinden Letzlingen, Jävenitz und Seethen gegen die Zuordnung nach Gardelegen.