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Zethlinger Ortschaftsrat hat Mitspracherecht bei Windparkgestaltung Zustimmung unter Vorbehalt

Von Christin Käther 18.10.2014, 03:07

Zethlingen l Der Zethlinger Ortschaftsrat hat seine Zustimmung gegeben, die Errichtung eines Windparks in der Gemarkung zu prüfen. Die sechs Mitglieder haben während ihrer Sitzung am Donnerstagabend einstimmig entschieden, dass die Firma Juwi ein entsprechendes Konzept erarbeiten darf. Geplant ist, maximal vier Windkraftanlagen auf einer Fläche von etwa 20 Hektar zu errichten.

Jörg Hensen und Carsten Thurmann-Schulze von der Firma Juwi, die bereits die Solaranlagen in Kalbe errichtet hat, waren während der Sitzung zu Gast, um noch einmal die Vor- und Nachteile des Projektes zu erläutern. Der ausschlaggebende Punkt, der den Rat zu seiner Entscheidung bewogen hat, war die Tatsache, dass die Zethlinger in die Konzeptentwicklung mit einbezogen werden, beispielsweise wie groß die Windräder sein dürfen, und - sollte sie nicht nach ihren Vorstellungen gestaltet sein - jederzeit ihre Zustimmung wieder entziehen können, ohne dass dem Ortsteil bereits erbrachte Leistungen der Firma in Rechnung gestellt werden. "So ein Projektentwicklungsrisiko ist unser Tagesgeschäft", betonte Jörg Hensen. In ganz Deutschland habe es durchaus einige solcher Konzepte gegeben, die mangels Bürgerzustimmung nicht realisiert worden sind.

Ohne Wertschöpfung kein Windpark

Nach Abschluss des Planungsverfahrens stehe aber immer noch die Genehmigung des Windparks durch die Regionalplanung Altmark aus. Die gebe es auch nur dann, wenn in der Region eine Wertschöpfung erlangt wird. Beispielsweise können die betroffenen Bürger einen günstigeren Stromtarif nutzen, sich an der Investition beteiligen oder eine finanzielle Unterstützung für ortsansässige Vereine erhalten.

Der Windpark ist keine Erweiterung des bereits bestehenden Parks bei Zethlingen, sondern entsteht unabhängig von der ausgewiesenen Fläche. Ein geeigneter Standort müsse erst noch gefunden werden. Dabei müssen sich die Planer ebenso an das Erneuerbare-Energien-Gesetz halten. So dürfen die Anlagen nicht zu nah an der Ortschaft stehen. Die Distanz zu anderen bestehenden Windparks beträgt mindestens fünf Kilometer.