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Gemeinderat beschloss Anhebung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer Wallstawer zahlen mehr Steuern

Von Uta Elste 29.10.2014, 02:08

Ab kommendem Jahr gelten in Wallstawe neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuern. Der Gemeinderat befürwortete der Erhöhung am Montag einstimmig.

Umfelde l Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wird in der Gemeinde Wall-stawe ab nächstem Jahr ein Hebesatz von 300 Prozent für die Berechnung der Grundsteuer A zugrunde gelegt. Der Hebe-satz für die Grundsteuer B, die für bauliche Grundstücke zu zahlen ist, wird auf 320 Prozent erhöht. Der gleiche Hebesatz gilt ab Januar 2015 für die Gewerbesteuer.

Zuvor betrug der Hebesatz für die Grundsteuer A 200 Prozent, für die Grundsteuer B 300 Prozent. Für die Gewerbesteuer wurde bislang ebenfalls ein Hebesatz von 300 Prozent herangezogen.

Mit diesen Hebesätzen lag die Gemeinde Wallstawe weit unter den Durchschnittswerten im Land Sachsen-Anhalt, verglich Bürgermeister Frank Wulff am Montag während der Ratssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Umfelde. Die sachsen-anhaltischen Durchschnittswerte liegen bei 310 Prozent für die Grundsteuer A, 370 Prozent für Grundsteuer B und 345 Prozent für die Gewerbesteuer.

Keine Erhöhung in Alt-Gemeinden

Die Kommunen erhalten ihre Zuweisungen aufgrund ihrer Steuerkraft, erläuterte Frank Wulff. Dabei gelte jedoch nicht die offizielle Haushaltssatzung der Gemeinden, sondern der Landesdurchschnitt. Das bedeute für die Gemeinde geringere Zuweisungen. Das bedeute für den Gemeinderat, dass er sich dieser Problematik annehmen müsse, so der Bürgermeister. Höhere Hebesätze würden dann auch Mehreinnahmen für die Gemeindekasse bedeuten. Schließlich seien die Hebesätze in den Altgemeinden Wallstawe, Ellenberg und Gieseritz auch nicht erhöht worden, erinnert er und plädierte für eine schrittweise Anhebung. Die neuen Hebesätze könnten dann ab 2015 gelten, da der Etat wohl erst im Frühjahr beschlossen werde.

Die Ratsmitglieder plädierten jedoch vor allem bei der Grundsteuer A für eine angemessene Erhöhung, da die Nutzer und Besitzer landwirtschaftlicher Grundstücke davon auch Einnahmen hätten. Zudem würden Straßen und Gehwege durch schwere Maschinen in Mitleidenschaft gezogen.

Mehreinnahmen für die Kommunalkasse

Eine Erhöhung von 200 auf 300 Prozent bei der Grundsteuer A würde für die Gemeinde Mehreinnahmen von 12000 Euro bedeuten. Bei der Grundsteuer B würde jede Erhöhung um 10 Prozent 2170 Euro mehr bedeuten, bei der Gewerbesteuer jeweils 1400 Euro, rechnete der Bürgermeister vor.