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Oberbürgermeisterin legt sich nun doch nicht auf Prozess gegen Kürzung von Landesmitteln fest Statt Klage "solidarische Bekundung"

Von Alexander Walter 23.12.2014, 02:10

Eine Klage gegen die Kürzung der Zuweisungen vom Land hatte Salzwedels Oberbürgermeisterin Sabine Danicke im Stadtrat angekündigt. Doch ob die Stadt wirklich vor Gericht zieht, ist fraglich.

Salzwedel l Die gerade beschlossenen Kürzungen des Landes für Städte und Gemeinden werden Salzwedel hart treffen. Betrugen die allgemeinen Zuweisungen im Jahr 2014 noch 2,183 Millionen Euro, werden es im kommenden Jahr nur noch rund 1,3 Millionen Euro sein.

"Entscheidung wird über Städtebund getroffen."

Oberbürgermeisterin Sabine Danicke

Nach einer leichten Entspannung im Jahr 2016 (zwei Millionen Euro) rechnet die Kämmerei für 2017 noch mit 1,1 Millionen Euro und für 2018 sogar nur noch mit schmalen 300000 Euro.

"So kann man mit Kommunen nicht umgehen", hatte Oberbürgermeisterin Sabine Danicke zuletzt vor dem Salzwedeler Stadtrat erklärt und verkündet: Die Stadt habe sich gemeinsam mit anderen Kommunen des Landes für den Klageweg entschieden.

Doch tatsächlich ist in Sachen Klage gegen die Ursache des Übels, das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG), bislang nichts passiert. Und ob die Stadt den Weg vor Gericht wirklich antreten wird, ist zumindest fraglich. In einer schriftlichen Stellungnahme äußerte sich die Oberbürgermeisterin am 18. Dezember dann auch deutlich zurückhaltender: "Es gibt die solidarische Bekundung der im Städte- und Gemeindebund organisierten Bürgermeister, um Druck gegen die geplante Kürzung des FAG aufzubauen", hieß es darin.

"Wir können die Klage nur empfehlen."

Jörn Langhoff, Finanzreferent Städte- und Gemeindebund

Und weiter: Die Hansestadt Salzwedel liefere zwar kontinuierlich Daten an den Städte- und Gemeindebund des Landes (SGSA), damit dieser entsprechende Schritte vorbereiten kann. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen werde aber über den SGSA getroffen.

"Wir als Verband entscheiden nicht über eine Klage, wir können diese nur empfehlen", erläuterte Jörn Langhoff, Finanzreferent des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA), auf Nachfrage der Volksstimme. Auf Grundlage der Empfehlung müssten die Kommunen dann selbst entscheiden, ob sie vor Gericht ziehen.

"Derzeit ist noch alles im Fluss."

Jörn Langhoff

Ob der SGSA die Klage gegen die Kürzungen empfehlen wird, ist im Moment ebenfalls noch nicht entschieden. Auch wenn er einen Prozess derzeit für eher wahrscheinlich halte, sei in der Frage "noch alles im Fluss", sagte Jörn Langhoff. Nach dem Beschluss des FAG durch den Landtag vom 10. Dezember werde es im Januar oder Februar 2015 Gespräche mit Experten geben, um die Erfolgsaussichten für eine Klage zu sondieren.

Argumente für den Weg vor Gericht gibt es zumindest einige. So würden erfolgreiche Sparmaßnahmen der Kommunen derzeit automatisch zu sinkenden Zahlungen durch das Land führen, sagte Langhoff. Kritikwürdig sei zudem, dass die vom Bund geplante Entlastung der Kommunen in Höhe von eine Milliarde Euro zwischen 2015 und 2017 nicht eins zu eins an Städte und Gemeinden weitergegeben werde. Und schließlich reiche auch der für die Aufnahme von Asylbewerbern veranschlagte Zuschuss in Höhe von 23 Millionen Euro voraussichtlich nicht, um den Bedarf zu decken.