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Amtsgericht Stendal verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe 90000 Euro an Steuern hinterzogen

13.01.2015, 01:04

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat am Freitag einen aus Hamburg stammenden Geschäftsmann wegen Steuerhinterziehung von 90574 Euro zu einer Geldstrafe von 6500 Euro verurteilt. Strafrichter Ulrich Lentner sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige, der im Norden des Kreises Stendal lebt, dem Finanzamt Stendal die Einnahme von mehreren Hunderttausend Euro als Honorar für Treuhand- und Beratertätigkeiten in den Jahren 2007 bis 2009 verschwiegen hat. Der bislang nicht vorbestrafte, aber in Insolvenz befindliche Angeklagte hat demnach im Tatzeitraum in neun Fällen weder Umsatz-, noch Gewerbe-, noch Einkommenssteuer gezahlt.

Im Auftrag einer zwischenzeitlich verstorbenen Anwältin habe er als Strohmann treuhänderisch Gesellschafteranteile einer nach der Wende in eine GmbH umgewandelte Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in Mecklenburg-Vorpommern für etwa 3,5 Millionen Euro erworben und weiter verkauft. Dafür habe er Provisionen von jeweils fünf Prozent der Kaufsummen erhalten, gab der geständige Angeklagte an. Außerdem habe er die GmbH beraten, wofür es ebenfalls Honorar gab. Das Geld sei entweder in bar gezahlt worden oder auf die Konten seiner Ehefrau beziehungsweise der Anwältin geflossen.

Finanzamt prüfte Betrieb

"Ich wusste, dass das irgendwann platzen würde, dass das Finanzamt irgendwann an die Tür klopft", sagte er vor Gericht aus. "Ich habe aber den Kopf in den Sand gesteckt." So kam, was kommen musste: Bei einer Betriebsprüfung der GmbH in Mecklenburg-Vorpommern durch das zuständige Finanzamt kam man dem Angeklagten auf die Schliche. Steuerfahnder deckten schließlich auf, dass der gelernte Krankenpfleger mit abgebrochenem Medizinstudium von 2007 bis 2009 wohl mehrere Hunderttausend Euro eingenommen, dafür aber keine Steuererklärungen abgegeben hatte. Bei den 90574 Euro an hinterzogenen Steuern handelt es sich um einen Schätzwert durch das Finanzamt. Der Angeklagte akzeptierte die Hinterziehungssumme.

Mit den Einnahmen habe er Altschulden beglichen, was aber an seiner finanziellen Situation insgesamt nichts geändert hätte, gab er an. Er befinde sich in einer "misslichen Lage", hätte aber Aussicht auf eine Festanstellung als Berater. Das sei aber vom Ausgang des Strafverfahrens abhängig.

Oberstaatsanwältin Verena Borstell hatte eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 25 Euro (7500 Euro) gefordert. "Die Taten wiegen schwer", sagte Richter Lentner im Urteil, hielt gleichwohl aber 260 Tagessätze zu je 25 Euro (6500 Euro) als Geldstrafe für ausreichend.