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42-jähriger Salzwedeler wegen Diebstahls, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt Vater zahlt 1170 Euro für geklautes Babyphone

Von Fabian Laaß 15.01.2015, 02:11

Salzwedel l Gleich wegen vier Straftaten musste sich am Dienstag ein 42-jähriger Salzwedeler vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes der Hansestadt verantworten. Dem dreifachen Familienvater wurden Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung vorgeworfen.

Zum Verhandlungstermin hatte Amtsrichter Dr. Klaus Hüttermann fünf Zeugen geladen. Wie sich herausstellen sollte, konnte auf ihre Vernehmung verzichtet werden. Verteidiger Sascha Gille hatte im Vorfeld das Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Richter gesucht und ein umfassendes Geständnis seines Mandanten angekündigt.

"Als Ergebnis dieses Rechtsgespräches wird das Gericht auf die Zeugenaussagen verzichten und sichert dem Angeklagten eine Gesamtgeldstrafe zu", erklärte Hüttermann zu Beginn der Verhandlung.

Gille hatte das Gespräch nicht grundlos gesucht. Der 42-jährige Angeklagte berichtete, er sei derzeit arbeitslos und wolle sich im März als Trockenbauer selbstständig machen. Für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung dürfe er aber keine Bewährungsstrafe absitzen.

Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte anschließend umfassend.

Er war am 23. Juli 2013 mit seiner Frau zum Kaufland gefahren. "Es war unser Hochzeitstag und wir wollten grillen. Also sind wir los, um Holzkohle zu kaufen", sagte der 42-Jährige. Er habe in dem Supermarkt ein Babyphone für 49,99 Euro aus der Verpackung genommen und es in den Einkaufswagen gelegt. In der Getränkeabteilung steckte er es ein. "Ich hatte mein Portmonee im Auto liegen lassen und wollte das Babyphone mit rausschmuggeln", erinnerte sich der Angeklagte.

Doch er hatte nicht bemerkt, dass er von einem Ladendetektiv beobachtet worden war. Als dieser in bat, ihm in sein Büro zu folgen, rastete der Salzwedeler aus. "Er hat mich geschubst. Es kaum zu einer Rauferei und wir sind in ein Regal gefallen."

Bei dem Sturz wurden sowohl die Brille des Detektivs, als auch dessen T-Shirt in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem verletzte er sich am rechten Handgelenk und wurde von dem 42-Jährigen beleidigt.

"Als ich mich aufgerappelt hatte, bin ich mit meiner Frau aus dem Supermarkt gegangen. Den Einkauf haben wir stehen lassen." Doch der Detektiv war dem Paar gefolgt und hatte in der Zwischenzeit die Polizei verständigt. Kurz nach Verlassen des Parkplatzes wurden die Eheleute gestellt.

Aufgrund des Rechtsgespräches waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei ihren Anträgen einig. Beide Seiten forderten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 13 Euro. Klaus Hüttermann und seine Schöffen stimmten dem in ihrem Urteilsspruch zu.

"Das, was passiert ist, darf sich nicht wiederholen. Sie sind bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Beim nächsten Mal gibt es eine Freiheitsstrafe. Dann war es das mit der Gewerbeanmeldung", gab Hüttermann zu bedenken.

Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Diebstählen und Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.