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Anzahl der großflächigen Wahlplakate wirft Fragen auf / Nur drei dieser Banner auf öffentlichen Flächen erlaubt Verstößt Sabine Danicke gegen die eigene Satzung?

Von Fabian Laaß 29.01.2015, 02:16

Salzwedel l Der Wettbewerb um die Stimmen der Salzwedeler für die Bürgermeisterwahl am 22. Februar ist in vollem Gange. Außer Jennifer Zeidler (Piraten) haben mittlerweile alle Kandidaten ihre Plakate an den Straßenlampen platziert. Auffällig ist dabei, dass Amtsinhaberin Sabine Danicke häufiger von diesen Plakaten lächelt, als ihre Mitbewerber. Großflächige Werbebanner haben sogar nur sie und Peter Fernitz aufstellen lassen, wobei die der Oberbürgermeisterin mit neun gegenüber denen des CDU-Mannes deutlich in der Überzahl sind.

Laut Sondernutzungssatzung der Hansestadt Salzwedel dürfen die Kandidaten nur drei dieser großen Werbebanner aufstellen. "Das gilt allerdings nur für die öffentlichen Flächen in der Stadt und den Ortsteilen. Private Grundstücke sind von dieser Satzung ausgenommen. Dort genügt das Einverständnis der Besitzer", erklärte Ordnungsamtsleiterin Christina Schramm gestern auf Volksstimme-Anfrage.

Verstößt Sabine Danicke also mit ihren vielen Plakaten gegen die eigene Satzung? Mit den drei Bannern an der Bundesstraße 71 - Schillerstraßenkreisel, vor dem Filmpalast und links am Ortsausgang in Richtung Magdeburg - hätte sie die erlaubte Anzahl bereits erreicht.

Weitere Aufsteller sind auf dem Kreisverkehr an der Brückenstraße, in Brietz, an der B71 am Lokschuppen und der Arendseer Straße (zwei Stück) sowie der Ernst-Thälmann-Straße (stadteinwärts) zu finden. Wie die Volksstimme erfuhr, stehen zumindest eine Werbefläche an der Arend- seer Straße sowie der Aufsteller in Brietz auf Privatgrundstücken. Der Standort des Plakates am Stadtrand Richtung Magdeburg gehört der Kirchengemeinde Sankt Georg, die Fläche an der Ernst-Thälmann-Straße ist Gelände der Wohnungsbaugenossenschaft.

"Ich habe mich satzungsgemäß verhalten. Die Aufsteller an den beiden Kreisverkehren und vor dem Filmpalast sind beantragt und genehmigt. Alle anderen stehen auf privaten Grundstücken", erklärte Sabine Danicke gestern im Telefonat mit der Redaktion.

Doch eine Nachfrage bei regiocom - vor dem Gebäude des Unternehmens an der Arendseer Straße steht ebenfalls ein Werbeplakat der Oberbürgermeisterin - ergab, dass dieser Banner nicht auf der Privatfläche des Unternehmens aufgestellt worden ist. Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung werden als Ordnungswidrigkeiten gehandhabt.