EIL

Verfahren gegen 35-jährigen Salwedeler wird gegen Geldauflage eingestellt Schläger muss zahlen

31.01.2015, 01:25

Der Streit um einen freilaufenden Hund endete mit Faustschlägen. Der Schläger stand nun vor Gericht.

Von Tobias Roitsch

Salzwedel l Bier, Schnaps und ein nicht angeleinter Hund führten im Sommer des vergangenen Jahres zu einem handfesten Streit zwischen zwei Männern in der Lüneburger Straße. Einer soll den anderen mit Faustschlägen und Tritten ins Gesicht verletzt haben. Dafür musste sich ein 35-jähriger Salzwedeler vor dem Amtsgericht verantworten.

"An diesem Abend habe ich ziemlich viel getrunken und einen völligen Blackout", schilderte der Angeklagte. Was vorgefallen sein soll, sei ihm am nächsten Tag von Bekannten erzählt worden, die bei der Auseinandersetzung dabei waren. "Damals habe ich mit Kumpeln, die ich lange nicht gesehen hatte, etwas getrunken", sagte der Mann. Bei sich hatte er auch seinen Hund, einen Boxer-Bulldogge-Mix. Angeleint war das Tier nicht.

Daran störte sich das Opfer, das an diesem Abend ebenfalls mit seinem Hund unterwegs war. Es kam zur Auseinandersetzung. Wie sich die Situation aus Sicht des Opfers darstellte, blieb während der Verhandlung unklar. Denn als Zeuge war der Mann nicht erschienen. Dafür schilderte eine 24-Jährige, was sie mitbekommen hatte. Sie wohnt in dem Haus, vor dem sich alles abgespielt hat. "Ich hörte laute Geräusche und Streit auf der Straße", berichtete die Zeugin, die zunächst durch das Fenster beobachtete. Das Opfer habe den Angeklagten aufgefordert, seinen Hund anzuleinen und sei dann weitergegangen, so die 24-Jährige. "Dann hörte ich lautes Krachen. Es müssen Bierflaschen runtergefallen sein. Schließlich bin ich runtergelaufen." Auf der Straße habe die junge Frau gesehen, wie der Angeklagte dem Opfer zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Nach dem zweiten Schlag habe das Opfer geblutet. Auf sie habe der Angeklagte einen aggressiven Eindruck gemacht, so die Zeugin. Außerdem habe er nach Schnaps gerochen. Bei einem Alkoholtest war ein Wert von 2,65 Promille bei dem Angeklagten ermittelt worden, erinnerte sich ein Polizist, der damals vor Ort war. Eine Blutprobe habe es nicht gegeben.

Das Opfer, rekonstruierte der Staatsanwalt aus der Akte, habe ausgesagt, zuerst mit der flachen Hand gegen das Kinn des Angeklagten geschlagen zu haben. Schließlich einigten sich Staatsanwalt und Richter, das Verfahren gegen Zahlung von 900 Euro an den Weißen Ring einzustellen. Der Angeklagte war einverstanden.