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Witwe ausgeraubt/Landgericht Stendal verurteilt Gardelegener zu dreieinhalb Jahren Haft 81-Jährige in Schweinestall gesperrt

Von Wolfgang Biermann 06.03.2015, 01:27

Weil er eine 81-jährige Witwe bedrohte, ausraubte und einsperrte ist gestern ein Gardeleger zu Gefängnis verurteilt worden. Der 23-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt.

Stendal/Gardelegen l Das Landgericht Stendal hat am gestrigen Donnerstag einen Mann aus einem Ortsteil von Gardelegen wegen schwerer räuberischer Erpressung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der am 11. Oktober vorigen Jahres ausgesprochene Haftbefehl bleibt aufrechterhalten. Das Urteil fußt neben belastenden Indizien vor allem auf der Aussage des Opfers als Zeugin und dem Geständnis des Angeklagten.

Demnach hat der 23-Jährige eine 81-jährige Frau aus einem anderen Ortsteil der Hansestadt mit einer Scheinwaffe bedroht und sie um 300 Euro erpresst. Als angeblicher Paketbote hatte er am Vormittag des 10. Oktober vorigen Jahres die ihm bekannte Frau mit seinem Handy angerufen und ihr mitgeteilt, dass sie das Hoftor öffnen solle, weil da ein Paket auf sie warte. Als sie öffnete, stand der mit Kapuze und Schal vermummte Angeklagte vor ihr, drängte die alte Frau "zumindest mit verbaler Gewalt", nämlich den Worten "rein hier!" ins Haus und verschloss die Eingangstür von innen.

"Ich habe eine Pistole dabei"

"Ich habe eine Pistole dabei", hat er nach Angaben der als Zeugin gehörten 81-Jährigen ausgerufen und die Waffe ein Stück aus der Hose gezogen. Sie musste alle Schränke öffnen. 300 Euro und eine Bankcard hat er dabei erbeutet. "Mehr nicht?", soll er ausgerufen haben. Anschließend drängte der Angeklagte sein Opfer, "das sich in sein Schicksal ergeben hatte", in den Schweinestall, sperrte es darin ein und flüchtete. Nicht ohne zuvor noch das Festnetztelefon im Wohnhaus aus der Anschlussdose zu reißen, alle Türen zu verschließen und die Schlüssel mitzunehmen. Die 81-Jährige, deren Ehemann erst kurze Zeit zuvor verstorben war, konnte aus dem Schweinestall entkommen und sich zu Nachbarn flüchten. Die alarmierten sofort die Polizei.

"Er hat sich bewusst ein älteres alleinstehendes Opfer ausgesucht, bei dem er dachte, dass da richtig was zu holen ist. Das war keine Spontantat", sagte der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer, Richter Ulrich Galler, in der Urteilsbegründung.

Dafür spreche, dass der Angeklagte unmaskiert schon zwei Tage zuvor das Opfer aufgesucht habe. Der Frau sei es aber gelungen, ihn am Hoftor abzuwimmeln. Der Angeklagte, gegen den wohl schon mehrfach ermittelt wurde, der aber bislang nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war, hatte die Tat "im Wesentlichen" über einen seiner beiden Verteidiger eingeräumt. Zur Motivation schwieg er sich aus und behauptete zudem, keine Waffe dabei gehabt zu haben. Bis zu seiner Inhaftierung - noch am Tattag - stand er in Lohn und Brot. Er habe etwa 2000 Euro Netto im Monat, aber Schulden in Höhe von 10000 Euro, gab er vor Gericht an. Erst zum Schluss des Prozesses konnte er sich zu einer halbherzig wirkenden Entschuldigung gegenüber der 81-Jährigen durchringen. Die hat ihre 300 Euro bis heute nicht wiederbekommen, wie sie im Gespräch mit Volksstimme nach der Verhandlung sagte.

Die Polizei war dem Täter übrigens recht schnell auf die Spur gekommen. Zum einen hatte das Opfer ihn erkannt und auch die Bekleidung gut beschrieben. Zum anderen ergab die Auswertung der Verbindungsdaten seines Mobilfunkanbieters den Lockanruf bei der alten Dame.

Als die Polizei bei ihm in der Wohnung eintraf, hatte er die Bekleidung, die er möglicherweise bei der Tat anhatte, einschließlich der Schuhe, gerade gewaschen. Wahrscheinlich, um mögliche Spuren zu verwischen, sagte eine Kripo-Beamtin als Zeugin aus. Außerdem fand sich zumindest ein Fingerabdruck im Haus des Opfers, der eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden konnte.