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Jagdwilderei Vater und Sohn fangen teure Nutria

Von Marco Heide 28.03.2015, 02:16

Salzwedel l "Es ist ja grundsätzlich nett, wenn Vater und Sohn das gleiche Hobby teilen. Wenn es aber Jagdwilderei ist, endet das auf der Anklagebank", erklärte Amtsgerichtsdirektor Dr. Klaus Hüttermann am Freitag, kurz nachdem er zwei Henninger schuldig gesprochen hatte. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Maximilian S. (Namen geändert) und dessen Vater Holger S. am 28. April 2014 eine Lebendfalle an einem Teich bei Henningen ausgelegt und mit dem Gerät einen Nutria gefangen haben.

An dem Tag ging Michael B. spazieren und beobachtete die Männer. Er informierte sofort den Jagdpächter, der die Polizei alarmierte. Vor Ort entdeckten die Beamten und der Pächter die Falle mit dem Tier, dass sie sofort freiließen.

Die Angeklagten bestritten, vor Gericht die Tat. Holger S. gab an, an diesem Tag gar nicht in Henningen gewesen zu sein. "Dann war es ihr Zwillingsbruder", entgegnete Michael B., der trotz mehrfacher Nachfrage Stein und Bein schwor, die beiden identifiziert zu haben. "Ich habe keinen Zwillingsbruder", antwortete der Angeklagte.

Vater und Sohn haben bereits einiges auf dem Kerbholz. Holger S. Strafregister wies bisher 16 Einträge auf. Sein Filius schaffte es bis dato auf vier Eintragungen. Die beiden konnten von Glück reden, dass sie noch nicht einschlägig vorbestraft waren. Sonst wäre die Jagdwilderei für sie noch teurer geworden. So verurteilte Klaus Hüttermann Maximilian S. zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. Sein Vater muss ebenfalls 50 Tagessätze zahlen, allerdings zu 40 Euro.

"Ich halte ihre Aussagen für Schutzbehauptungen", sagte der Amtsrichter während der Urteilsbegründung. An der Aussage von Michael B. hegte Hüttermann indes keine Zweifel. Vater und Sohn nahmen das Urteil, ebenso wie die Staatsanwältin, an, sodass der Spruch rechtskräftig ist.