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Salzwedeler Stadtrat kann Sabine Blümel als hauptamtliche Beamtin bestellen Klage hätte aufschiebende Wirkung

Von Arno Zähringer 11.04.2015, 03:27

Ist das Ergebnis der Stichwahl amtlich? Kann Sabine Blümel das Amt der Salzwedeler Bürgermeisterin antreten? Welche Möglichkeiten hat der Stadtrat, mit der jetzigen Situation umzugehen? Die Volksstimme ist diesen für die Hanse- und Baumkuchenstadt wichtigen Fragen nachgegangen.

Salzwedel l Die Bürger Salzwedels haben zwar am 8. März entschieden, wer ab 11. Juli Bürgermeisterin der Hansestadt sein soll: Sabine Blümel. Sie hatte sich in der Stichwahl mit drei Stimmen Vorsprung gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke durchgesetzt. Doch ob es bei diesem knappen Ergebnis bleibt, ist noch nicht eindeutig geklärt.

Zur Erinnerung: Zwei Tage nach der Stichwahl stellt der Gemeindewahlausschuss bei einer Gegenstimme das amtliche Endergebnis der Wahl fest. Trotz eines Wahlverstoßes in Pretzier. Dort hatten zwei Personen zu Unrecht ihre Stimmen abgegeben. Grund: Sie waren nicht lange genug mit ihrem ersten Wohnsitz in der Hansestadt gemeldet, um wahlberechtigt zu sein. Diese beiden Stimmen allein hatten zum damaligen Zeitpunkt keine Relevanz, weil im Ergebnis Sabine Blümel trotzdem gewählt ist - auch wenn die beiden ungültigen Stimmen für Sabine Danicke gewesen wären. "Eine Wahl ist auch bei begründeten Einsprüchen für gültig zu erklären, sofern die ihnen zugrundeliegenden Tatsachen das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst haben." So ist es im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, kurz KVG LSA, geregelt.

Bis zum 25. März gingen vier Einwendungen bei Gemeindewahlleiter Matthias Holz ein. Dazu muss er jeweils eine Stellungnahme abgeben, die nun am kommenden Dienstag den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt werden. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Einsprüche obliegt dem Salzwedeler Stadtrat. Und der tagt wieder am 29. April.

Zwei Konsequenzen

Im weiteren Verlauf seiner Ermittlungen kam Matthias Holz zu der Erkenntnis, dass es sich eventuell um vier ungültige Stimmen handeln könnte. Und hierin liegt für die Hansestadt das Problem. Denn sofern "Wahleinsprüche sämtlich oder zum Teil begründet sind und bei einwandfreier Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen oder festgestellt worden wäre", sieht das Gesetz zwei verschiedene Konsequenzen für die Wahl vor.

Die Neufeststellung oder Berichtigung des Wahlergebnisses. Dieser könne in "begründeten Fällen" eine Nachzählung vorausgehen.

Die Erklärung über die (Teil-) Ungültigkeit der Wahl.

"Für ungültig ist die Wahl nur zu erklären, wenn ein milderes Mittel (Berichtigung oder Neufeststellung des Wahlergebnisses) als Korrektur eines Wahlfehlers nicht ausreicht", teilte gestern das Innenministerium auf Anfrage mit.

An möglichen weiteren Folgerungen wollte sich das Ministerium nicht beteiligen, denn: "Eine abschließende Prüfung der Wahleinsprüche und eine entsprechende Wahlprüfungsentscheidung ist vor Ort noch nicht erfolgt. Insofern ist zunächst die konkrete Wahlprüfungsentscheidung des Stadtrates abzuwarten."

Im Zuge der Diskussionen machen sich viele Bürger und Kommunalpolitiker auch Sorgen darüber, ob die Hansestadt nach dem Votum des Stadtrats mit einer Klage gegen die Entscheidung rechnen muss. Und vor allem: Wer regiert ab dem 11. Juli die Hansestadt? Sabine Blümel oder Sabine Danicke? Wie sieht die entsprechende Gesetzeslage in solch einem Fall aus?

Die Volksstimme hat im Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt nachgefragt. "Eine Klage gegen eine Wahlprüfungsentscheidung des Stadtrates hat aufschiebende Wirkung. In diesem Falle wäre ein Amtsantritt des Hauptverwaltungsbeamten erst mit der rechtskräftigen Entscheidung der Gültigkeit der Wahl möglich." Das bedeutet nicht, dass die Hansestadt keine Bürgermeisterin hat. Denn um eine Handlungsunfähigkeit der Kommune zu vermeiden, kann der gewählte Bewerber bereits zum Hauptverwaltungsbeamten bestellt werden. Genaueres regelt das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Dort heißt es weiter, dass der bestellte Hauptverwaltungsbeamte als hauptamtlicher Beamter auf Zeit berufen werden kann.

Mehrere Optionen

Darüber entscheidet dann der Stadtrat. Er kann also im Falle einer Klage Sabine Blümel in das Amt einsetzen. Dafür reicht die einfache Mehrheit. Die vorläufige Amtszeit von Sabine Blümel würde zwei Jahre betragen. Die Dauer kann aber - sofern notwendig - verlängert werden. Durch eine "Wiederbestellung", wie es im Amtsdeutsch heißt. In dem Moment, in dem die Gültigkeit der Wahl festgestellt wird, endet die Zeit dieses Provisoriums.

Der Salzwedeler Stadtrat besitzt in seiner Sitzung am 29. April demnach mehrere Optionen:

Er erklärt die Wahl für gültig und lehnt die Einsprüche ab.

Das Gremium spricht sich für eine Neuauszählung der Stimmen aus. Womöglich kommt dann ein Ergebnis heraus, bei dem die ungültigen Stimmen keine Rolle spielen. Andernfalls bliebe:

Der Stadtrat erklärt die Stichwahl für ungültig.Diese Woche, Seite 17