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Panne bei Bürgermeister-Stichwahl Drei ungültige Stimmen

Eines ist sicher: Eine Sabine hat die Bürgermeisterwahl in Salzwedel
gewonnen. Unklar scheint nur der Nachname: Blümel oder Danicke?

Von Arno Zähringer 16.04.2015, 03:21

Salzwedel l "Zum Inhalt sage ich nichts." Kurz und bündig fiel gestern Morgen die Antwort von Gemeindewahlleiter Matthias Holz auf die Frage der Volksstimme aus, welche Aussagen in seinen Stellungnahmen zu den vier Einsprüchen zu lesen sind und wie denn seine Gesamtbewertung aussieht. Auch die angekündigte Pressemitteilung fiel dürftig aus: "Die Fraktionsvorsitzenden und der Vorsitzende des Salzwedeler Stadtrates wurden am Dienstag, 14. April, von Wahlleiter Matthias Holz umfassend über den aktuellen Sachstand bezüglich der Wahleinsprüche informiert. Wie die Teilnehmer erfuhren, hat Matthias Holz am Montag, 13. April, das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt um fachliche Einschätzung der Lage gebeten." Das hatte die Volksstimme bereits in ihrer gestrigen Ausgabe berichtet.

Stellungnahme auf sieben Seiten

Zudem sei auf Anraten von Stadtratsmitgliedern beschlossen worden, dass der Wahlleiter den Stadtrat und die Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Ladungsfrist informieren wird. Dies soll "umfassend über die aktuelle Lage" geschehen. "Bis dahin wird der Wahlleiter selbstverständlich der gemeinsam beschlossenen Linie der Fraktionsvorsitzenden folgen und von weiteren Äußerungen zu diesem Themenkomplex absehen", heißt es in der Pressemitteilung.

Dabei hatte Holz den Fraktionsvorsitzenden beziehungsweise deren Stellvertretern am Dienstagabend sein sieben Seiten umfassendes Manuskript, das der Volksstimme vorliegt, mit den Stellungnahmen zu den Einsprüchen vorgelegt und besprochen.

Zum Fehler im Wahlbezirk Pretzier - dort hatten zwei Einwohner Stimmzettel erhalten und in die Wahlurne geworfen, obwohl sie nicht hätten wählen dürfen - heißt es, dass der Wahlausschuss von diesem Vorfall Kenntnis genommen und entschieden hat, dass "eine Mandatsrelevanz auf Grund des tatsächlichen Endergebnisses nicht besteht". Ein Verstoß gegen geltendes Wahlrecht ist das aber trotzdem.

Barrierefreiheit im Wahllokal Jahngymnasium: Die Bedienung des Fahrstuhls sei abgesichert worden. "Es wurden keine Fälle bekannt, dass Wähler von ihrem Wahlrecht in den beiden Wahllokalen keinen Gebrauch machen konnten." Insbesondere der in der Volksstimme benannte Wähler habe sein Wahlrecht im Wahllokal Jahngymnasium ausgeübt.

Eine junge Frau war während der Mittagszeit im Wahllokal Jahngymnasium mit ihren Briefwahlunterlagen erschienen mit dem Wunsch zu wählen. Sie wurde an das Bürgercenter verwiesen. Dort sei ihr angeboten worden, die Briefwahlunterlagen an einem separaten Schreibtisch an der Fensterfront im Foyer des Bürgerbüros auszufüllen. Die Wahlunterlagen seien von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung ins Rathaus befördert worden und dann ins Briefwahlergebnis eingeflossen.

Geheim ist nicht immer geheim

Im Einspruch war moniert worden, die Frau hätte nicht geheim wählen können. "Theo-retisch war eine Beobachtung der Wählerin von Innerhalb und Außerhalb möglich. Ob die Wählerin beim Ausfüllen der Unterlagen beobachtet worden ist, kann nicht gesagt werden", schreibt Holz. Doch bereits die objektive Möglichkeit, dass sich der Wähler nicht unbeobachtet fühlen konnte, stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen und freien Wahl dar. "Ob die Wählerin mit den vorgefundenen Umständen einverstanden war, ist übrigens unerheblich. Denn die Wählerin kann auf das Prinzip der geheimen Abgabe ihrer Stimme nicht verzichten", wird in der rechtlichen Einschätzung der Wahleinsprüche unter anderem ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Celle zitiert.

Mit Blick auf die Einsprüche wegen der Verlegung der Wahllokale vom "Hort Max und Moritz" in die Grundschule "G.E. Lessing" sowie der Änderung des Wahllokals zur Stichwahl in Henningen macht Holz jeweils deutlich: "Es sind keine Fälle bekannt geworden, dass Wähler das Wahllokal nicht gefunden haben."

Bekannt sei zudem ein Wahleinspruch, in dem eine Wählerin kritisiert, angeforderte Briefwahlunterlagen zur Stichwahl nicht erhalten zu haben. Sie habe laut Holz jedoch auf der Wahlbenachrichtigungskarte keine Kennzeichnung vorgenommen, dass ihr für die Stichwahl die Briefwahlunterlagen zugesendet werden sollten.

Nach Prüfung der Einsprüche liegen laut Gemeindewahlleiter Matthias Holz drei Wahlfehler vor. Zweimal wegen nicht wahlberechtigter Personen, einmal wegen des Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis. Und jetzt wird es spannend, denn bekanntlich hatte Sabine Blümel die Stichwahl gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke mit drei Stimmen Vorsprung gewonnen.

Die Fehler in Pretzier weisen laut Holz allerdings für sich genommen keine Mandatsrelevanz auf. Würde man davon ausgehen, dass diese zwei Wähler Sabine Blümel gewählt haben, wäre sie nach deren Abzug immer noch mit einer Stimme vorn. Geht man davon aus, dass beide Sabine Danicke gewählt haben, dann würde sich der Vorsprung Blümels auf fünf Stimmen erhöhen.

Nun komme aber noch der Verstoß gegen das Wahlgeheimnis im Bürgercenter hinzu. "Nimmt man zum Zwecke der Feststellung der Mandatsrelevanz an, dass diese drei mit Wahlfehlern behafteten Stimmen die Bewerberin Sabine Blümel gewählt hätten, dann herrschte Stimmengleichheit mit der Bewerberin Sabine Danicke. Es stünde nicht mehr fest, dass die Bewerberin Sabine Blümel die Wahl auch ohne die ungültigen Stimmen gewonnen hätte. Eine Mandatsrelevanz der drei Wahlfehler liegt damit vor. Insoweit sind die zulässigen Einsprüche begründet", lautet das Fazit von Holz.

Und so sieht der weitere Fahrplan aus: Laut Holz soll der Stadtrat am 6. Mai über die Einsprüche entscheiden. Er hat mehrere Optionen: Er erklärt die Wahl für gültig und lehnt die Einsprüche ab. Oder das Gremium spricht sich für eine Neuauszählung der Stimmen aus. Womöglich kommt dann ein Ergebnis heraus, bei dem die ungültigen Stimmen keine Rolle spielen. Andernfalls bliebe: Der Stadtrat erklärt die Stichwahl für ungültig.