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Amtsgericht Salzwedel Unfallflucht beschert dem Frauenhaus 500 Euro

Von Constanze Brinkschulte 24.04.2015, 01:27

Salzwedel l Nichtmal ihren Personalausweis hatte sie dabei, als sich die 37-jährige Frau aus Salzwedel am Dienstag vor dem Amtsgericht veranworten musste - bereits zum Start der Verhandlung ein Zeichen dafür, dass sich die Beschuldigte eher widerwillig auf der Anklagebank eingefunden hatte.

Die Staatsanwältin warf ihr vor, am 11. November 2014 am Salzwedeler Chüdenwall, auf dem Parkplatz am Freizeitcenter, mit ihrem Citroen Picasso einen Geländewagen von Volvo angestoßen und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Der Schaden am zurückgelassenen Pkw belaufe sich auf 1044 Euro. Die Angeklagte, die bereits im Januar Einspruch dagegen eingelegt hatte, ließ das allerdings kalt. Sie entgegnete der Staatsanwältin nur: "Ich habe davon nichts gemerkt."

Der als Zeuge geladene Polizeihauptmeister konnte das nicht recht glauben. Er erklärte, dass zwei Zeuginnen an dem Abend genau gesehen hätten, wie die Frau beim Ausparken mehrfach rangierte und den Volvo dabei sogar zwei Mal erwischt habe. "Das müssen Sie einfach bemerkt haben", urteilte der Polizist aus eigener langjähriger Erfahrung. Auch die Staatsanwältin pflichtete ihm bei: "Selbst wenn ich mal mein Radio laut aufgedreht habe - jeder Anstoß macht ausreichend Krach."

Der 44-jährige Fahrer des beschädigten Pkw hatte von alldem aber auch nichts mitbekommen. Im Zeugenstand sagte er aus, er sei zur Tatzeit im Fitnessstudio gewesen und dort über den Schaden informiert worden. Zurück am Auto sei ihm dann sofort aufgefallen, dass das vordere Nummernschild eingebeult, der Lack zerkratzt und der Parksensor nicht mehr funktionsfähig sei.

Doch ob die Angeklagte tatsächlich verantwortlich dafür war, konnte während der Verhandlung zuerst nicht mit Sicherheit bestätigt werden. Erst als Richter Klaus Hüttermann vorschlug, beide Autos auf dem Parkplatz des Amtsgerichts einander gegenüberzustellen, kam sprichwörtlich Bewegung in die Angelegenheit. Der Polizeihauptmeister beugte sich zu den Stoßstangen der Fahrzeuge herunter und erkannte sofort: "Das passt eins zu eins zusammen. Der Citroen muss sich unter den Volvo geschoben und dabei das Nummernschild eingedrückt haben - die Höhe stimmt eindeutig."

Auch für Richter Klaus Hüttermann war danach klar: Die Anstoßstellen sind kompatibel. Die Beschuldigte blickte nach dieser Erkenntnis besonders betreten. Zurück im Gerichtssaal erbat ihr Verteidiger daraufhin eine kurze Besprechungspause. Anschließend stimmte er "zähneknirschend" einem Hinweis des Strafrichters zu, man könne nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung das Verfahren gegen eine Geldstrafe einstellen. Die 37-Jährige müsste wahrscheinlich sonst ein teures Gutachten fürchten, um analysieren zu lassen, ob sie wirklich nichts gemerkt haben kann. Da bei dem Unfall keine Person verletzt wurde, ersparte Klaus Hüttermann der Angeklagten Schlimmeres und ordnete stattdessen eine Zahlung an das Frauenhaus in Höhe von 500 Euro an. Das hieß aber auch: Ob sie schuldig ist oder nicht, darüber wurde am Ende (zumindest offiziell) nicht geurteilt.