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21-Jähriger handelte mit Drogen Weihnachten hinter Gittern

Von Wolfgang Biermann 13.12.2011, 04:31

Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Mann aus der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf bleibt in der Jugendanstalt Raßnitz. Das Landgericht Stendal verurteilte den 21-Jährigen gestern wegen des Handels mit Drogen zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe.

Stendal l Die Richter der Jugendkammer am Landgericht Stendal bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Salzwedel vom 14. September. Die Richter dort hatten eine sogenannte Einheitsjugendstrafe aus mehreren Vorstrafen und aus einer aktuellen Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal gebildet. Der schon vor dem Amtsgericht geständige und rechtlich als Heranwachsender geltende Angeklagte hatte in mehreren Fällen in diesem und im vergangenen Jahr Marihuana und Amphetamine gewinnbringend weiterverkauft und dabei als Zwischenhändler fungiert.

Gegen das Amtsgerichtsurteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Der Verteidiger begründete das Rechtsmittel, das sich indes nur auf das Strafmaß bezog, vor der Jugendkammer am Landgericht Stendal damit, dass sein Mandant eine günstigere Sozialprognose vorweise, weil er nach einem Praktikum eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker beginnen könne und die Sucht- beratung in Anspruch nehme.

Außerdem passiere in der Jugendanstalt Raßnitz zu Weihnachten sowieso nichts. Darum sollte das Landgericht den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Dann würde der Angeklagte das Fest zu Hause verbringen können und würde seine Strafe nach entsprechender Aufforderung antreten. Doch der Vorsitzende Richter Ulrich Galler machte dem Anwalt schon vor Eintritt in die Beweisaufnahme wenig Hoffnungen auf eine Reduzierung der Freiheitsstrafe und die Aussetzung des Haftbefehls, weil der Angeklagte "nicht den Eindruck von Zuverlässigkeit erwecke". Richter Galler riet zur Rücknahme der Berufung. Doch nach einer Beratungspause verkündete der Anwalt: "Mein Mandant hat hier nichts zu verlieren, darum ziehen wir nicht zurück." Daraufhin verlangte Staatsanwältin Rosemarie Fährmann die Einvernahme aller Zeugen, die auch schon vor dem Amtsgericht ausgesagt hatten.

Doch dazu kam es nicht. Der Angeklagte schilderte den Beginn seiner Drogenkarriere. Diese begann demnach "aus Langeweile" schon mit zwölf Jahren mit Haschisch, steigerte sich mit Extasy und Amphetaminen - beides künstliche Drogen - bis hin zu Kokain. Mit 16 Jahren fing er an zu dealen, weil das Geld für den Eigenkonsum nicht mehr reichte. Mehrfach wurde er beim Dealen schon erwischt und vom Amtsgericht Salzwedel sowie vom Landgericht Stendal zu Jugendstrafen verurteilt. Im Juni 2010 vorzeitig aus der Jugendanstalt auf Bewährung entlassen, wurde er umgehend wieder rückfällig. Aus "Dummheit" wie er gestern vor dem Landgericht Stendal sagte. Er habe sich von "falschen Freunden" überreden lassen. Im vom Gericht verlesenen Haftbefehl war von Dreistigkeit und rechtsuneinsichtigem Verhalten die Rede.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einem Angeklagten, der keine Lehren gezogen habe und unbelehrbar sei. Er habe die erste Bewährungspflicht, nämlich keine neuen Straftaten zu begehen, nicht erfüllt. Sie forderte wegen hoher Wiederholungsgefahr die Verwerfung der Berufung. Ihrer Forderung schlossen sich auch die Richter der Jugendkammer an und wiesen die Berufung zurück. Der Angeklagte habe Drogen ohne Druck weitergegeben, obwohl er es "in der Hand gehabt hatte, alles zum Guten zu wenden." Und auch den Haftbefehl hob das Landgericht nicht auf. Ein weiteres Rechtsmittel gibt es im Jugendrecht für den Verurteilten nicht. Und somit muss der Angeklagte Weihnachten in Raßnitz verbringen.