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Fremdverschulden an Unfall, bei dem ein 49-Jähriger gestorben ist, wird ausgeschlossen Nach dem tödlichen Arbeitsunfall bei Fermacell: Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein

Von Kathleen Radunsky-Neumann 25.02.2013, 02:21

Calbe l Jetzt ist es amtlich. Der tödliche Arbeitsunfall, bei dem im vergangenen Jahr ein Mitarbeiter der Fermacell GmbH in Calbe ums Leben gekommen ist, kann nicht auf Fremdverschulden zurückgeführt werden. Das bestätigt Silvia Niemann von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft in Magdeburg auf Volksstimme-Nachfrage.

Was war passiert? Am 29. Mai 2012 gibt es gegen 20 Uhr eine Betriebsstörung. Darauf habe der verstorbene Mitarbeiter Wartungsarbeiten an dem Gerät, mit dem wohl Schrauben nachgestellt werden, durchgeführt. Dabei kommt es zu einem Arbeitsunfall, in dessen Folge der 49-jährige aus Calbe stirbt. Direkt an dem Abend begann die Polizei am Unglücksort die Ermittlungen. Ebenfalls mit eingeschaltet ist die Gewerbeaufsicht. Diese Arbeitsschutzbehörde wird bei jeglichen Arbeitsunfällen, ob mit oder ohne Todesfolge, integriert.

Damals stand die Frage im Raum, ob der tödliche Arbeitsunfall hätte verhindert werden können, ob Fremdverschulden nachzuweisen ist. Wie Silvia Niemann im Volksstimme-Gespräch mitteilt, wird nun ausgeschlossen, dass ein Dritter für diesen Vorfall verantwortlich gemacht werden könne.

Die Firma Fermacell produziert seit 2001 in Calbe. Hergestellt werden neben Bauplatten universell einsetzbare Aestuver-Brandschutzplatten.