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  7. Gericht weist Klage im Chefposten-Gerangel bei Calbes Abwasserverband ab

Norbert Arbanowski zeigt sich nach Entscheidung ernüchtert / "Saalemündung"-Leitung fühlt sich bei Ausschreibung und Wahlverfahren bestätigt Gericht weist Klage im Chefposten-Gerangel bei Calbes Abwasserverband ab

Von Daniel Wrüske 08.03.2013, 02:13

Magdeburg l Das Arbeitsgericht Magdeburg hat gestern die Klage von Norbert Arbanowski gegen den Abwasserzweckverband (AZV) Saalemündung in Calbe abgewiesen. Das Urteil samt schriftlicher Begründung wird erst in der kommenden Woche verschickt, deshalb gab die entsprechende Geschäftsstelle keine weiteren Auskünfte.

Das Gericht folgt allerdings mit seiner Entscheidung der Auffassung des Abwasserverbandes, dass man bei der Besetzung der Geschäfts- führerstelle richtig verfahren sei.

Im Januar hatte die Verbandsversammlung Uwe Scholz als "Saalemündung"-Chef gewählt. Das passierte in einer Stichwahl, weil in einer ersten Abstimmungsrunde keiner der 16 Bewerber ein mehrheitliches Votum hinter sich vereinen konnte. Allerdings erhielt Uwe Scholz schon da die meisten Stimmen, für Norbert Arbanowski stimmte niemand.

Der 63-Jährige sieht aber genau darin eine Fehlentscheidung. Die Verbandsversammlung hätte ihn zum Chef küren sollen, weil er nicht nur die entsprechenden Kriterien der Ausschreibung vom Grundsatz her erfüllt habe, sondern aufgrund seiner fachlichen Qualifikation und seiner beruflichen Erfahrung gegenüber den Mitbewerbern am geeignetsten sei, so Norbert Arbanowski.

Der Blankenburger betont, dass die Wahl "nach Leistungsprinzip und Bestenauslese" hätte geschehen müssen, was mit der Entscheidung der Verbandsversammlung nicht passiert sei.

Genau diesen Standpunkt, "weshalb für den AZV kein Weg an ihm vorbeiführe", so Richter Gerhard Ahlborn, sollte Norbert Arbanowski vor Gericht darstellen. Er berichtete von seinem sehr guten Universitätsabschluss, einem Fachhochschulabschluss und seiner Qualifizierung für den Verwaltungsdienst. Zu dieser umfassenden Ausbildung komme, so Norbert Arbanowski, die Praxisnähe hinzu.

Er war von 1993 bis 2007 Geschäftsführer beim Trink- und Abwasserzweckverband Blankenburg und Umgebung. Uwe Scholz dagegen hat einen Fachhochschulabschluss und war Gruppenführer in seinem früheren Verband. "Scholz hat weder einen gleichwertigen Abschluss, noch kann er auf die Erfahrungen verweisen, die ich mitbringe", sagt der Kläger.

Dem widersprach die Rechtsvertretung des AZV entschieden. Beide, Scholz wie Arbanowski, würden über die grundsätzliche Qualifikation verfügen, festgestellt im Zulassungsverfahren.

Auch die Rechtsprechung hat beispielhaft eindeutige Urteile dazu parat: Das Verwaltungsgericht habe 2006 in einem anderen Fall festgestellt, dass es Spielräume bei der Besetzung einer Stelle gebe, auch wenn alle Bewerber die gleiche Qualifikation mitbrächten. Zudem sei man bei Ausschreibung und Erstellung des Anforderungsprofils rechtlich sauber vorgegangen.

Für die AZV-Vertretung spielt nicht zuletzt eine Rolle, dass Uwe Scholz in den vergangenen Jahren berufstätig gewesen ist, was bei Norbert Arbanowski so nicht zutrifft. Denn in der Anhörung legte er auf Nachfrage des Richters dar, dass er faktisch von 2001 bis zur Kündigung 2007 nicht mehr für den Blankenburger Verband gearbeitet habe, weil sich beide in einer juristischen Auseinandersetzung befanden.

Nebenschauplätze des Kammertermins am Donnerstagvormittag im Justizzentrum Magdeburg waren noch Fragen nach der Benotung von Zeugnissen, die Norbert Arbanowski von seinem ehemaligen Arbeitgebers erhalten hat, und die Möglichkeit einer Einigung.

Der 63-Jährige sagte, er wäre auch mit einer anderen Führungsposition im AZV zufrieden. Anke Felgenträger, die kommissarische Leiterin der "Saalemündung", hielt dagegen, dass es bei 15 Mitarbeitern im technischen- und 15 Mitarbeitern im Verwaltungsbereich des Verbandes dafür keine Kapazitäten gebe.

Wie es nach der Entscheidung weitergeht, konnten gestern weder Norbert Arbanowski noch Anke Felgenträger sagen. Kläger und Beklagte wollten erst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten.

"Die Wahl und die Auswahlkriterien waren in Ordnung", sagt Anke Felgenträger. "Da fühlen wir uns durch das Gericht bestätigt."

Den "besten Mann für den Verband finden", das wollte Norbert Arbanowski (Volksstimme berichtete). Dementsprechend ernüchtert zeigte er sich gestern im Volksstimme-Gespräch: "Wo soll das hinführen, wenn es keine Rolle mehr spielt, wer der Beste ist."