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  7. Mit einer Flurneuordnung soll Gefahr neuer Schlammlawinen eingedämmt werden

Einheitsgemeinde schafft mit dem ALFF die Grundlage, Maßnahmen ergreifen zu können Mit einer Flurneuordnung soll Gefahr neuer Schlammlawinen eingedämmt werden

15.03.2013, 01:19

Starkregen im Jahr 2011 hat vor allem in Kleinmühlingen und Zens verheerende Spuren hinterlassen. Die Einheitsgemeinde hat als eine Gegenmaßnahme ein Flurneuordnungsverfahren in die Wege geleitet.

Von Andreas Pinkert

Eggerdorf/Großmühlingen/Kleinmühlingen/Zens l Vor allem in Kleinmühlingen und Zens rollten Schlammlawinen, verursacht durch extreme Niederschläge, in die Dörfer. Der Gemeindeverwaltung geht es seither um die Realisierung von nachhaltigen Lösungen, die Bodenerosionen vermeiden. Gleichzeitig soll es eine verbesserte Regulierung der Oberflächenwasserableitung geben.

Eigentümer, Bewirtschafter und Rat werden mit einbezogen

Als Handlungsgrundlage wurde beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte die Einleitung eines Flurneuordnungsverfahrens beantragt. Damit sollen konkurrierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden aufgehoben, bedarfsgerechte Grundstücke ausgewiesen und "Splittergrundstücke" behoben werden.

Im Mai vergangenen Jahres beauftragte das ALFF in Wanzleben das Ingenieurbüro Grontmij. Es sollte Voruntersuchungen im Elbe-Saale-Winkel zur Klärung hydrologischer und erosionstechnischer Fragen im ländlichen Raum um die Ortslagen Brumby, Calbe, Barby sowie Zens, Eggersdorf, Großmühlingen einschließlich der Ortslagen Kleinmühlingen und Zens mit Bezug auf die in den Jahren 2010 und 2011 aufgetretenen Schadensereignisse vornehmen.

Bereits im Herbst 2012 konnten vom Ingenieurbüro erste konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenerosion durch Starkniederschläge im Bereich Kleinmühlingen und Zens vorgestellt werden. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro mit Vorarbeiten zum geplanten Flurneuordnungsverfahren beauftragt, in denen unter anderem die Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes erarbeitet werden.

Zu diesem Thema fand unter Federführung des ALFF Anfang März im Kleinmühlinger Sportzentrum eine weitere Beratung statt, zu dem Akteure des ländlichen Raums wie beispielsweise Bodeneigentümer, Bewirtschafter und Gemeinderatsmitglieder eingeladen waren. Ziel ist es, mit den Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen sowie deren unmittelbaren Ortskenntnissen sinnvolle Wegebau-, Grün- und auch Bodenschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Die werden anschließend im Flurneuordnungsverfahren umgesetzt.

Flurneuordnung soll Ende des Jahres eingeleitet werden

"Diese aufzustellenden Neugestaltungsgrundsätze sind eine Voraussetzung für die Einleitung des Flurneuordnungsverfahrens, womit Ende 2013 gerechnet werden kann", erklärt Bördelands Bürgermeister Bernd Nimmich.

In der Veranstaltung erfolgte auch die Vorstellung der bereits vorliegenden Ergebnisse der Voruntersuchungen des Planungsbüros Grontmij für den Untersuchungsbereich Kleinmühlingen/Zens.

Schwerpunkte vordringlicher Maßnahmen zum Erosionsschutz, die über das Flurneuordnungsverfahren gelöst werden können, sind die Herstellung von Strukturelementen in der Landschaft wie Hecken, Grabenmulden, Grasstreifen und weiteres.

Die Ertüchtigung und Instandhaltung vorhandener Gräben sowie bei Bedarf der Neubau von Anlagen zur Regulierung des Oberflächenwasserabflusses sind ebenfalls vorgesehen.

Weitere Erkenntnisse aus den Untersuchungen und fachkundige Gespräche mit den Eigentümern und Bewirtschaftern werden bis zum nächsten Treffen der Arbeitsgruppe im April geführt, um dann wirksame Maßnahmen im anstehenden Flurneuordnungsverfahren abzuarbeiten, kündigt Bernd Nimmich an.