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Fährmann nur noch bis zum 30. Juni in Breitenhagen tätig Stadtrat besiegelt Kündigung der Fährpacht

Es bleibt alles, wie es ist. So könnte man den Dauerbrenner Kündigung
des Breitenhagener Fährpachtvertrages auf den Punkt bringen. Im
öffentlichen Teil der jüngsten Stadtratssitzung wurde dem bei drei
Enthaltungen und einer Gegenstimme zugestimmt.

Von Thomas Linßner 24.03.2014, 02:28

Barby l Vorab noch mal der Sachstand: In Breitenhagen war eine Unterschriftensammlung initiiert worden, in der die Rücknahme des Fähr-Pachtvertrages zwischen der Stadt Barby und Fährpächter Karl-Heinz Orlowski gefordert wurde. Ortsbürgermeister Kurt Kotzur und weitere Breitenhagener hatten sie ins Leben gerufen. Durch sie sollte die Rücknahme der Kündigung erreicht werden, die ab 30. Juni 2014 wirksam werden soll (die Volksstimme berichtete).

Der Kündigung hatte im vergangenen Dezember bereits der Hauptausschuss zugestimmt, woraufhin der Fährpächter Heiligabend über die Pacht-Enthebung informiert wurde. Was die Breitenhagener im Januar zu einer Unterschriftensammlung veranlasste, um diesen Entschluss rückgängig zu machen.

Die kam nun als "Einwohnerantrag" auf der Tagesordnung, mit deren Hilfe die Angelegenheit neu aufgerollt werden sollte.

Doch die erforderliche Zahl der Unterschriften wurde nicht erreicht. Der Einwohnerantrag hätte von mindestens fünf Prozent der "antragsberechtigten Einwohner" unterschrieben werden müssen. 638 Personen unterzeichneten die Listen für die Rücknahme der Kündigung des Pachtvertrages. Doch die seien nach Rechtsauffassung der Stadt nicht alle zur Unterschrift berechtigt gewesen oder hätten unvollständige Angaben gemacht.

Bürgermeister Jens Strube zählte während der Stadtratssitzung noch einmal Orte auf, die bei Prüfung der Listen registriert wurden. So seien Unterzeichner, die außerhalb der Stadt Barby wohnen (Dessau, Zerbst, Staßfurt, Eppingen, Woltersdorf, Bernburg, Magdeburg, Rostock, Calbe, Köthen, Schönebeck, Berlin, Güsten) aufgetreten. Berechtigt seien aber nur Einwohner der Einheitsgemeinde Barby.

396 Einwohner hätten den Antrag mit gültiger Unterschrift einreichen müssen, 368 von insgesamt 7920 Antragsberechtigten waren es.

Hans-Georg Buszkowiak - er zählt zu den Breitenhagener Initiatoren der Unterschriftensammlung - kritisierte diese Rechtsauffassung nach der Stadtratssitzung heftig. Warum lege man die Einwohner der Einheitsgemeinde zugrunde, nicht alle jene, die auch überregionale Fährnutzer sind und mit der Arbeit des Breitenhagener Fährmanns stets zufrieden gewesen seien. Zudem sei es eine Landesstraße, die bei Breitenhagen die Elbe mit den Landkreisen Salzland und Anhalt-Bitterfeld verbindet.

Als Kündigungsgrund gab die Stadtverwaltung unter anderem Pachtrückstände an. Kurz vor der Ratssitzung hatte sie der Fährpächter innerhalb einer Woche beglichen.