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Einspruch gegen Kommunalwahl

24.06.2014, 13:53

Schönebeck/Staßfurt (ok) l Gegen die Gültigkeit der Kreistagswahl ging per Fax am 19. Juni um 22.16 Uhr und damit vor Ablauf der Einspruchsfrist beim Kreiswahlleiter ein Wahleinspruch ein. Hartmut Wiest aus Staßfurt als Vertrauensperson und Vertreter für die Unabhängige Wählergemeinschaft Salzland erklärte mit einer Begründung, dass die Kreistagswahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend durchgeführt worden sei.

Gerügt wird einerseits, dass bei der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss die Reihenfolge der nächst festgestellten Bewerber der Unabhängigen Wählergemeinschaft Salzland für jeden Wahlbereich gesondert festgestellt wurde und nicht insgesamt für das gesamte Wahlgebiet. Andererseits wird bezweifelt, dass die Einteilung des Wahlgebiets in sieben Wahlbereiche nicht den Vorgaben des Paragrafen 7 Absatz 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt entsprechen würde.

Der Kreiswahlleiter hat den Einspruch geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einwendungen nicht begründet und daher zurückzuweisen sind.