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Stadt erhebt jetzt den Beitrag für Altanschließer bei Abwasser 1800 Bescheide gehen raus

Von Daniel Wrüske 11.10.2014, 03:03

Schönebeck l Die Stadt Schönebeck versendet in den nächsten Wochen rund 1800 Bescheide, um die Beiträge von Altanschließern bei der Abwasser-entsorgung einzuziehen. Der sogenannte Herstellungsbeitrag II betrifft die Grundstücke, die vor 1991 an die Kanalisation angeschlossen worden sind. Sie sollen jetzt den einmaligen Betrag zahlen und sich so finanziell an der Erneuerung von Leitungen, Hebe- und Pumpstationen sowie dem Bau der Kläranlage mitbeteiligen, an die sie nachträglich angeschlossen wurden. Die Kommune ist von Landesgesetz wegen verpflichtet, das Geld einzunehmen. In die Kalkulation für den Herstellungsbeitrag II ist nur die Entsorgungsinfrastruktur einberechnet, die nach 1991 entstanden ist. Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus einer komplizierten Berechnung, bei der zum Beispiel Geschosse von Gebäuden und Quadratmeter eine Rolle spielen. Der Stadtrat hat das per Beschluss bereits in einer Satzung festgehalten. Zwei Beispiele: bei 400 Quadratmetern mit einem Vollgeschoss entsteht in Schönebeck eine Beitragspflicht von 112 Euro. 795 Euro sind bei 1000 Quadratmetern und drei Vollgeschossen zu zahlen. Die Einnahmen aus dem Herstellungsbeitrag II bleiben bei der Stadt. Das Geld wird für weitere Investitionsmaßnahmen in der Abwasserinfrastruktur verwendet. Bis jetzt wurden 1558 Bescheide verschickt mit einem Volumen von rund eine Million Euro. Aufgrund von rechtlichen Prüfungen und gesetzlichen Änderungen auf Landesebene, was die Frage der Verjährung angeht, legte die Verwaltung eine Pause ein. Jetzt ist das Landesabgabengesetz Sachsen-Anhalts geändert und ermöglicht den Beitragseinzug bis zum 31. Dezember 2015 (Volksstimme berichtete). Das Rathaus schickt also die restlichen 1800 Bescheide raus, die noch einmal zwei Millionen Euro ausmachen, und geht derzeit ruhenden Forderungen aus der ersten Beitragsbescheidrunde nach. Insgesamt nimmt die Stadt also drei Millionen Euro ein.

Diejenigen, die Post aus dem Rathaus erhalten, haben zunächst eine Anhörungsfrist von 14 Tagen. Dann kommt der eigentliche Bescheid in Haus, er ist innerhalb eines Monats zu zahlen. Nach Auskunft der Stadt besteht die Möglichkeit, die Summe zu stunden oder in Raten zu zahlen. Auch bei einem Widerspruch muss der Betrag zunächst gezahlt werden.