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Schiedsleute in Schönebeck "Wir sollen schlichten, nicht richten"

Von Ulrich Meinhard 05.12.2014, 02:17

Schönebeck l "Maschendrahtzaun." Wer dieses Wort liest und nicht gerade zur ganz jungen Generation gehört, wird wohl sofort einen Singsang im sächsischen Dialekt im Ohr haben. Regina Zindler und der Maschendrahtzaun sind seit 1999 der Inbegriff eines Nachbarschaftsstreites. Damals klagte die Dame aus dem voigtländischen Auerbach gegen ihren Nachbarn, weil auf dessen Grundstück ein Knallerbsenstrauch wuchs, der angeblich ihren Maschendrahtzaun beschädigte. Die Klage wurde vor einem TV-Gericht abgewiesen. Der Entertainer Stefan Raab baute die Worte "Maschendrahtzaun" und "Knallerbsenstrauch" in einen Song ein. Ein Hit damals.

Mit Nachbarschaftsstreitereien haben vor allem die Schiedsgerichte zu tun. Das ist deutlich geworden bei der Begrüßung der drei frisch vom Stadtrat bestätigten Schönebecker Schiedsleute, die jetzt von Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) feierlich begrüßt wurden. Christina Barby, Manuela Hoppe und Hans-Joachim Pohland sind allerdings schon lange "im Geschäft", Pohland bereits seit 21 Jahren. Die Neuen sind also die Alten, sie sind in ihrem Ehrenamt bestätigt worden - und aus fünf sind drei geworden.

Doch der Reihe nach: Alle fünf Jahre werden die Schiedsleute neu gewählt. Das ist jetzt wieder geschehen. Schönebeck verfügt über drei Schiedsstellen. Schiedsstelle 1 umfasst den süd-westlichen Teil der Stadt. Schiedsstelle 2 umfasst den süd-östlichen Teil bis Bad Salzelmen, den Stadtteil Felgeleben sowie Grünewalde und Elbenau. Schiedsstelle 3 umfasst Plötzky, Pretzien und Ranies.

Neu ist, dass die Schiedsstellen jetzt nur noch von einer Person besetzt sind. Im Verhinderungsfall erfolgt eine gegenseitge Vertretung.

Aus dem Ehrenamt scheiden auf eigenen Wunsch, wie es während der Begrüßung im Rechtsamt hieß, Sandy Willberg und Stefan Apelt aus.

Interessant ist es, den fünf Leuten zuzuhören, wenn sie aus ihrem Schiedsrichter-Alltag berichten. So sei es wichtig, sich im Nachbarschaftsgesetz gut auszukennen. Ein Großteil der zu schlichtenden Fälle basiere auf Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Kinder führen manchmal den Streit ihrer Eltern fort.

Im Laufe der Jahre hätten sich die vorgebrachten Fälle inhaltlich allerdings verändert. "Nach der Wende kamen noch Straffälle auf unseren Tisch. Verhandelt wurden Beleidigung, tätliche Auseinandersetzung, Verletzung des Briefgeheimnisses", sagt Hans-Joachim Pohland. Dann kam eine Welle mit Vermögensstreitigkeiten auf die Schiedsgerichte zu. Und dann folgten immer mehr Nachbarschaftsfälle. Manchmal handele es sich auch um Mischfälle. "Das eine artet in das andere aus", beschreibt es Christina Barby. Viele Fälle haben sich im Laufe der Jahre hochgeschaukelt. Den Streitparteien fällt es schwer, noch sachlich miteinander zu kommunizieren. Vor dem Schiedsgericht, an einem neutralen Tisch, gelingt es ihnen wieder besser. Zuweilen werden Streitigkeiten sogar von einer Generation auf die andere weitergegeben. Die Kinder fechten dann den Streit ihrer Eltern aus.

Immerhin kann bei jedem zweiten Fall eine Lösung erarbeitet werden, mit der beide Parteien einverstanden sind.

Was muss eine Schiedsperson mitbringen? "Auf Menschen zugehen können. Und Fingerspitzengefühl", schätzt Christina Barby ein. Die eigene Arbeit auf einen Punkt bringend formuliert sie: "Wir sollen nicht richten, wir sollen schlichten."

Auch der studierte Rechtsanwalt Bert Knoblauch hat mehrere Jahre ehrenamtlich als Schiedsmann gearbeitet. Gegenüber seinen Nachfolgern würdigt er: "Sie sind allesamt gestandene Leute. Sie können das Verfahrenn sicher führen."

Die Chefin des kommunalen Rechtsamtes, Gabriele Pohl, ergänzt: "Die drei sind super ausgebildete Leute." Über die Begleitung der Schiedsleute durch ihr Amt erklärt sie: "Wir hören uns die Fälle einmal im Jahr an und schauen, ob und wie wir unterstützen können."

Wer die Schönebecker Schiedsstellen in Anspruch nehmen will, kann sein schriftlich geschildertes Anliegen am besten adressieren an die Stadtverwaltung am Markt 1. Von hier aus wird der Fall dann der jeweils zuständigen Schiedsstelle zugeteilt.