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Aufwandsentschädigung für Stadträte soll erhöht werden / Kulturausschuss stimmt dagegen Politik-Ehrenamt belastet Haushalt

Von Kathleen Radunsky-Neumann 06.12.2014, 02:11

Nach 2012 soll nun die Aufwandsentschädigung für die politischen Ehrenamtlichen in Schönebeck erhöht werden. Der Kulturausschuss stimmt dagegen, um die Stadtkasse nicht mehr zu belasten.

Schönebeck l Ein Zeichen setzen wollen die Mitglieder des Kultur-, Schul- und Sportausschusses der Stadt. Deshalb haben sie sich während ihrer Sitzung am Donnerstagabend gegen die geplante Erhöhung der jeweiligen Aufwandsentschädigung für Stadträte, Ortschaftsräte und ehrenamtlichen Ortsbürgermeister entschieden.

Hintergrund ist eine Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes. Demnach soll die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtlichen im politischen Metier erhöht werden. Als Gründe werden einerseits die Inflationsrate angeführt und andererseits die Würdigung dieses freiwilligen Engagements. Daher wird eine Anhebung um 20 Prozent vorgeschlagen.

In Schönebeck würde das zu Mehrkosten von rund 20000 Euro führen. Dieses Geld müsste zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden. Wohlgemerkt in einer Situation, in der die Stadt seit Jahren ihren Haushalt konsolidieren und eigentlich an allen Ecken und Enden sparen muss.

Das sehen die Kulturausschussmitglieder kritisch. "Wir würden der Stadt bei der Haushaltskonsolidierung helfen", sagt Daniel Schürmann (SPD), wenn der Stadtrat sich seine Aufwandsentschädigung nicht anhebt. Denn eine Pflicht ist das nicht. Das hinterfragt auch Helmut Huppertz (CDU). "Es ehrt Sie, wenn Sie die Erhöhung nicht annehmen", sagt dazu Gisela Schröder, stellvertretende Bürgermeisterin.

Für Huppertz steht das außer Frage: "Ich gehe davon aus, dass kein Stadtrat sein Ehrenamt des Geldes wegen macht." Seiner Meinung nach seien die rund 20000 Euro Mehrbelastung für den Stadtetat eine "gewaltige Summe".

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass ihre Abstimmung eine Signalwirkung für die anderen Stadträte haben kann. Deshalb stimmen sie über die entsprechende neue Entschädigungssatzung ab, obwohl sie nur zur öffentlichen Vorberatung im Ausschuss auf der Tagesordnung steht. Mit vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung votieren die Ausschussmitglieder gegen die Erhöhung. Das letzte Wort wird aber wie gesagt der Stadtrat haben. Die Sitzung findet am Donnerstag, 18. Dezember, um 17 Uhr im Dr.-Tolberg-Saal statt.

Ob die erwünschte Wirkung dieser fünf einzelnen Stadträte tatsächlich eintritt, ist derzeit fraglich. Denn bisher haben die anderen Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte für die Beschlussvorlage und damit für die Erhöhung gestimmt.

Zuletzt angehoben wurde die Aufwandsentschädigung für Stadträte, Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister vor zwei Jahren. Damals hatten alle Fraktionen im Stadtrat einen entsprechenden Antrag gestellt. Folglich wurden diese Gelder zwischen 16 und 40 Euro angehoben im Vergleich zu den von 2009 festgelegten Entschädigungen.

Bislang - also seit der Änderung vom 5. Juli 2012 - erhält ein Stadtrat in Schönebeck monatlich 116 Euro Aufwandsentschädigung, ab 1. Januar 2015 soll er 130 Euro erhalten.

Ein Ausschuss- oder Fraktionsvorsitzender erhält gegenwärtig für seine Arbeit 60 Euro, vorgesehen sind dann 80 Euro. Ein sachkundiger Einwohner bekommt mit der neuen Satzung 16, statt bisher 13 Euro.

Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortschaftsrates Plötzky liegt jetzt bei 19 Euro (neu 23 Euro), in Pretzien 13 (neu 16 Euro), in Ranies 7 Euro (neu 8 Euro).

Die Ortsbürgermeister erhalten derzeit in: Plötzky 240 Euro (neu 300 Euro), in Pretzien 180 Euro (neu 220 Euro), in Ranies 120 Euro (neu 150 Euro).

Neben der monatlichen Aufwandsentschädigung werden noch sogenannte Sitzungsgelder gezahlt. Mitglieder des Stadtrates sollen ab Januar für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, für Fraktionssitzungen, für Sitzungen der Ausschüsse und des Ortschaftsrates, zu denen sie geladen waren, 16 Euro erhalten.

Ortsbürgermeister und Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten für die Teilnahme an den Ortschaftsratssitzungen, für Fraktionssitzungen sowie die Teilnahme an Stadtratssitzungen und Ausschusssitzungen, zu denen sie geladen sind, 14 Euro.

Wesentliche Vorgabe für die Aufwandsentschädigung gilt die Zahl der Einwohner eines Ortes - daraus werde ein Durchschnittswert gebildet