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Stadträte erhöhen sich ihre Aufwandsentschädigung / Die Mehrkosten werden als marginal angesehen Machen 20000 Euro den Kohl nicht fett?

Von Kathleen Radunsky-Neumann 20.12.2014, 02:06

Die Stadträte von Schönebeck erhalten ab dem 1. Januar eine höhere Aufwandsentschädigung. Das haben die Ehrenamtlichen am Donnerstag entschieden. Die Erhöhung verursacht Mehrkosten von 20000 Euro.

Schönebeck l Mit rund 20000 Euro mehr wird der städtische Haushalt ab dem 1. Januar 2015 belastet. Das ist die Folge einer Entscheidung des Schönebecker Stadtrates am Donnerstagabend. Denn die Mitglieder haben sich mehrheitlich dafür entschieden, sich ihre eigene Aufwandsentschädigung, die ihnen für die Ausübung ihres Ehrenamtes zusteht, zu erhöhen.

Bisher ist die Aufwandsentschädigung für die Stadträte und Ortsbürgermeister mit rund 100000 Euro pro Jahr zu Buche geschlagen. Ab dem 1. Januar werden es rund 120000 Euro sein.

Aus Sicht des Kultur-, Schul- und Sportausschusses ist diese Erhöhung immens. Deshalb haben die Mitglieder gegen die Erhöhung gestimmt. Das sagt auch Ausschussvorsitzender Helmut Huppertz (CDU) im Stadtrat. Er fragt: "Wo soll das Geld herkommen?"

Damit trifft Huppertz auf offene Ohren bei Mark Kowolik (fraktionslos). "Ich zolle dem Ausschuss Hochachtung", sagt er am Donnerstagabend. "Denn wir haben uns die Konsolidierung auf die Fahne geschrieben", begründet er. Soll heißen, dass der städtische Haushalt nicht mehr belastet werden soll, sondern wieder in die schwarzen Zahlen gelangen soll. Kowolik ist außerdem der Meinung, "dass wir alle uns freiwillig für das Ehrenamt als Stadtrat entschieden haben". Ergo ist er gegen die Erhöhung der Aufwandsentschädigung.

Dem wiederspricht Sabine Dirlich (Linke). "20000 Euro sind keine Summe, mit der man den Stadthaushalt konsolidieren kann", sagt sie. Aus ihrer Sicht sei dieses Geld notwendig, damit jeder Stadtrat sein Ehrenamt richtig ausführen könne. Und: "Soll sich die Stadt auf Kosten des Ehrenamtes gesund sparen?"

Sabine Dirlich führt außerdem aus, dass jene Stadträte, die nicht Nutznießer der Erhöhung der Aufwandsentschädigung sein wollen, dieses Geld spenden könnten. "Ich als Landtagsabgeordnete spende immer 1000 Euro von meinen Diäten", nennt sie sich selbst als Beispiel.

Markus Baudisch (CDU) wiederum sieht in der Erhöhung die "Anerkennung des Ehrenamtes". Er wolle nicht "die Würdigung des Landes in den Wind schlagen".

Denn Hintergrund der von der Stadtverwaltung eingebrachten Beschlussvorlage ist der Runderlass des Landes vom 16. Juni dieses Jahres. Darin empfiehlt das Land eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte und Ortsbürgermeister um 20 Prozent. Der Berechnung liege die Inflationsrate zu Grunde.

Die Mehrheit der Stadträte folgt letztlich diesem Vorschlag. Mit 26 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung nimmt der Stadtrat die Beschlussvorlage an.

Das bedeutet: Bislang erhält ein Stadtrat in Schönebeck monatlich 116 Euro Aufwandsentschädigung, ab 1. Januar 2015 wird er 130 Euro erhalten.

Ein Ausschuss- oder Fraktionsvorsitzender erhält gegenwärtig für seine Arbeit 60 Euro, vorgesehen sind dann 80 Euro. Ein sachkundiger Einwohner bekommt mit der neuen Satzung 16, statt bisher 13 Euro.

Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortschaftsrates Plötzky liegt jetzt bei 19 Euro (neu 23 Euro), in Pretzien 13 (neu 16 Euro), in Ranies 7 Euro (neu 8 Euro).

Die Ortsbürgermeister erhalten derzeit in: Plötzky 240 Euro (neu 300 Euro), in Pretzien 180 Euro (neu 220 Euro), in Ranies 120 Euro (neu 150 Euro).

Neben der monatlichen Aufwandsentschädigung werden noch sogenannte Sitzungsgelder gezahlt. Mitglieder des Stadtrates sollen ab Januar für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, für Fraktionssitzungen, für Sitzungen der Ausschüsse und des Ortschaftsrates, zu denen sie geladen waren, 16 Euro erhalten.

Ortsbürgermeister und Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten für die Teilnahme an den Ortschaftsratssitzungen, für Fraktionssitzungen sowie die Teilnahme an Stadtratssitzungen und Ausschusssitzungen, zu denen sie geladen sind, 14 Euro.

Als wesentliche Vorgabe für die Aufwandsentschädigung gilt die Zahl der Einwohner eines Ortes - daraus wird dann ein Durchschnittswert gebildet.