1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Antragstellung bis 30. Juni verlängert

Hochwassergeschädigte können Folgeschäden weiterhin beantragen Antragstellung bis 30. Juni verlängert

Von Thomas Linßner 22.12.2014, 02:17

Für Betroffene der Hochwasserkatastrophe ist das Thema Schadensbeseitigung oft noch nicht abgehakt. Jetzt verlängerte das Land die Beantragung von Fluthilfemitteln.

Barby/Magdeburg l "Es ist unglaublich", sagt eine Hausbesitzerin aus Groß Rosenburg, "nach der ersten Sanierung treten jetzt Setzungserscheinungen auf." Ihren Namen möchte die Familie nicht in der Zeitung lesen. Zuviel Neid und Missgunst hätte es in den vergangenen Monaten gegeben, weil sie Hilfsleistungen bereits erhalten habe. "Wir waren nicht ausreichend versichert. Dass stößt vielen Nachbarn, die es waren, bitter auf", erklärt die Mittfünfzigerin. Denn die mussten sich mit ihrem Versicherer "rum schlagen", während die Familie größtenteils staatliche Hilfe erhielt.

Frist voll ausschöpfen

Voraussichtlich werden die Rosenburger, so ihr Schaden anerkannt wird, auch im kommenden Jahr Geld bekommen. Die Landesregierung hat jetzt eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 beschlossen. Die bisher am 31. Dezember endenden Fristen für die Antragstellung sollen auf den 30. Juni 2015 verlängert werden. Die Frist, bis zu der Bewilligungen möglich sind, soll ebenfalls vom 30. Juni 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert werden. Staatsminister Rainer Robra: "Die Antragsfrist kann nunmehr voll ausgeschöpft werden. An alle Antragsteller appelliere ich jedoch, Anträge auf Fluthilfe zügig zu stellen und nicht bis zum 30. Juni 2015 zu warten. Nur dann ist gewährleistet, dass bis zum Ende der Bewilligungsfrist am 31. Dezember 2015 ausreichend Zeit für die Bearbeitung bleibt und bei zunächst unvollständigen Anträgen Belege und Gutachten noch nachgereicht beziehungsweise erstellt werden können."

Aufsteigende Nässe

In den vergangenen Monaten kamen auch die Mitarbeiter der Mobilen Sozialberatung Hochwasserhilfe der Arbeiterwohlfahrt (Awo) mit zahlreichen Betroffenen zusammen. Dabei wurde häufig festgestellt, dass nach der ersten Schadensbeseitigung jetzt immer mehr Folgeschäden sichtbar werden. Beispielsweise sei aufsteigende Nässe ein großes Problem in den vom Hochwasser beschädigten Häusern.

"Manchmal rächt sich jetzt auch eine zügige Sanierung, weil neuer Putz auf das noch nicht völlig durchtrocknete Mauerwerk aufgebracht wurde. Auch Schimmelbildung an Wänden und Inventar wird immer wieder beobachtet", sagt Cathleen Paech vom Awo-Landesverband. Nicht selten müsse wegen der aufsteigenden Nässe der neue Putz wieder entfernt werden und noch einmal der Schwerpunkt auf die völlige Trockenlegung der Bausubstanz gelegt werden.

Auch hier konnten sich die Betroffenen bisher an die Mobile Sozialberatung der Awo wenden. In den Beratungsgesprächen wurde geklärt, wie Nachfolgeanträge auf Wiederaufbauhilfe an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden mussten.