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Thema Herstellungsbeitrag II: Informationsveranstaltung zu einer möglichen Musterklage in Schönebeck geplant "Haus & Grund" will Abwasserbeitrag vor Gericht prüfen

Von Daniel Wrüske 10.01.2015, 02:07

Schönebeck l Der Landesverband "Haus Grund" in Sachsen-Anhalt will die Regelungen zum sogenannten Herstellungsbeitrag II (H II) für sogenannte Altanschließer juristisch hinterfragen und prüfen lassen. Landespräsident Dr. Holger Neumann erklärt, dass man in Schönebeck für die Mitglieder von "Haus Grund" ein Musterklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg anstrebe. Der Vorschlag sei bereits der Stadt in Person von Oberbürgermeister Bert Knoblauch schriftlich vorgetragen worden.

Der Herstellungsbeitrag II ist eine einmalige Zahlung. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt räumt Kommunen ein ihn zu erheben. Damit werden Altanschließer zur Kasse gebeten, deren Grundstücke vor 1991 an die Abwasserentsorgung angeschlossen wurden. Die Altanschlussnehmer zahlen mit dem Herstellungsbeitrag II nicht für die vor dem Jahr 1991 errichteten Altanlagen, so die Meinung der Gesetzesmacher, sondern anteilig die Investitionskosten, die nach dem Jahr 1991 für die neue oder erneuerte Kläranlage einschließlich der Überleitungsbauwerke angefallen sind. Diese Kosten wurden bisher allerdings nur anteilig von denen getragen, die neu, also nach 1991, an die Kläranlage angeschlossen wurden. Für die Kläranlagen und Überleitungsbauwerke seien im Sinne der Gleichbehandlung alle Abwassereinleiter heranzuziehen, argumentieren die Gesetzgeber.

Streit ist vor allem darüber entbrannt, ob die Beiträge trotz gesetzter Verjährungsfristen noch einzuziehen sind. Der Landtag hat das Abgabengesetz dazu verändert. Von "Haus Grund" vorgeschlagene Alternativen, wie Ablösevereinbarungen, wurden nicht berücksichtigt.

Die Regelungen führen dazu, dass Eigentümer sogar für unbebaute Flächen oder Gartengrundstücke Bescheide erhalten würden, berichtet Dr. Holger Neumann. "Allein die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Abwasser-entsorgung löst die Beitragspflicht aus", sagt er.

Vieles ist in den Augen von "Haus Grund" ungeklärt und es stellt sich die Frage für den Verband, ob Fristen gelten oder einfach durch Übergangslösungen auszusetzen sind. Und das vor dem Hintergrund von 75 000 Bescheiden zum H II, die in Sachsen-Anhalt verschickt werden.

Eine Möglichkeit sei, dass alle Bescheidempfänger klagen. Das würde die Gerichte allerdings überlasten. "Haus Grund" setzt auf eine sogenannte Musterklage. "Wir haben rechtliche Meinungsverschiedenheiten, und die wollen wir klären", sagt Dr. Holger Neumann und begründet den Weg dieser Musterklage.

Exemplarisch soll für viele an einem Beispiel juristisch klargestellt werden, wie weiter mit dem Herstellungsbeitrag II in Schönebeck umgegangen wird. Dazu gibt es eine Vereinbarung mit mehreren festgesetzten Punkten: Stellvertretend für alle Grundstückseigentümer, die sich der Musterverfahrensklage anschließen, soll ein Klageverfahren durchgeführt werden. Alle, die sich beteiligen, müssen ihren Beitrag, den die Stadt per Bescheid geschickt hat, bezahlt haben. Das Verfahren berührt nicht die Verpflichtung, den Beitrag zu zahlen. Haben sich Eigentümer dem Musterverfahren angeschlossen, legen sie für sich keine Rechtsmittel ein. Laut Vereinbarung werden sie nach einem abschließenden Urteil im Musterverfahren alle gleich behandelt, hinsichtlich der Verfahrenskosten und auch der möglichen Rückerstattung.

Dr. Holger Neumann stellt auch klar, dass zum Musterverfahren nicht solche Dinge gehören, die Falschberechnung des Beitrags, beispielsweise aus einer falschen Größe des Grundstücks heraus, beinhalten. Dazu müsste der Eigentümer individuell Widerspruch bei der Kommune einreichen.

"Haus Grund" bietet die Musterklagevereinbarung auch in anderen Kommunen an. In Schönebeck werden die Mitglieder und andere Interessenten bei einer Veranstaltung am Dienstag, 13. Januar, ab 18 Uhr in der Kreisvolkshochschule an der Tischlerstraße informiert. Dann wollen sich auch Vertreter der Stadt dazu äußern, ob sie einer Musterklagevereinbarung zustimmen würden und es eine exemplarische Verhandlung geben wird.