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Salzlandkreis und Krankenhausbetreiber Ameos warten auf einen Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht. Von Olaf Koch Gerichtsstreit: Einigung scheint nicht in Sicht

24.02.2015, 01:30

Unbemerkt von den Patienten gibt es unregelmäßige Treffen zwischen Ameos und dem Landkreis - und zwar vor Gericht. Derzeitig ist eine Feststellungsklage in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht in Naumburg anhängig. Die Volksstimme ging der Frage nach, worum es eigentlich geht.

Schönebeck/Staßfurt l So richtig verstanden hat es die Richterin am Landgericht Magdeburg auch nicht. Als dort im November des vergangenen Jahres die Feststellungsklage des Landkreises gegen den in der Schweiz beheimateten Krankenhausbetreiber Ameos verhandelt wird, fragt sie den Rechtsbeistand des Kreises nach dem Streitwert. 500000 Euro wird genannt. "500000 Euro? Wie kommen Sie darauf?" Diese genannte Summe spiegelt lange nicht den tatsächlichen Streitwert der Klage des Salzlandkreises gegen Ameos wider und scheint völlig aus der Luft gegriffen zu sein.

Doch auch der Rechtsanwalt der Krankenhaus-Seite moniert nicht. Beide Seiten haben einen Grund, den Streitwert deutlich geringer anzusetzen als er tatsächlich ist - weil sich daraus nämlich die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen. Weder der Beklagte noch der Kläger haben ein wirkliches Interesse, mit einer Niederlage aus dem Gerichtssaal zu gehen und damit gleichzeitig horrende Gerichts- und Anwaltskosten begleichen zu müssen. Bei einem Streitwert von 500000 Euro belaufen sich diese Kosten auf mehr als 50000 Euro. Geht es um satte zehn Millionen Euro, klettern die Kosten locker auf 500000 bis 600000 Euro.

Was hat sich zwischen den Instanzen geändert?

So gesehen laufen Landkreis und Ameos noch im lockeren Standgas. Der Landkreis unterliegt vor dem Landgericht und geht nun mit deutlicher Zustimmung des Kreistages (41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen) in Berufung. Vor dem Oberlandesgericht in Naumburg liegt der Vorgang zur erneuten Beurteilung, wie Gerichtssprecher Richter Henning Haberland bestätigt. Doch da stellt sich die Frage: Was hat sich aus Sicht des Kreises bei der Argumentation vor Gericht zwischen erster und nunmehr zweiter Instanz geändert? Gibt es neue Erkenntnisse? Mitnichten, wie Landrat Markus Bauer (SPD) auf eine entsprechende Anfrage der Volksstimme schreibt: "Die Rechtsberater des Salzlandkreises haben das Urteil des Landgerichts Magdeburg geprüft und sind der Auffassung, dass es Rechtsfehler enthält. Für solche Fälle sieht das Gesetz eine Überprüfung des Urteils im Wege eines Berufungsverfahrens vor. Es geht also nicht darum, ob zwischen erster und zweiter Instanz `neue Erkenntnisse` vorliegen, sondern lediglich darum, ob das Landgericht eine zutreffende Rechtsauffassung vertritt."

Die vom Salzlandkreis beauftragte Kanzlei ist der Meinung, dass die besseren Argumente für die Position des Kreises sprechen. Gleiches dürfte aber auch der Rechtsanwalt von Ameos für seinen Mandanten reklamieren ...

Der gesamte Vorgang des Verkaufes der Salzlandkliniken, der inzwischen im Jahr 5 angekommen ist, ist ein hochkomplexer Vorgang, der von allen Beteiligten wirtschaftliche und rechtliche Grundkenntnisse abverlangt (siehe auch Beitrag "Rückblick: Was bisher passierte" auf dieser Seite). Beide Seiten streiten sich um die Richtigkeit des Jahresfehlbetrages aus dem Jahr 2011, der daraus resultierenden Kaufpreisanpassung und der Auslegung des Kaufvertrages.

An einem Beispiel wird die verfahrene Situation deutlich: Die Salzlandkliniken waren Mitglied im kommunalen Schadensausgleich (KSA) der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der kommunale Schadensausgleich ist ein Zusammenschluss öffentlicher Unternehmen zum Zweck, insbesondere Haftpflichtschäden aus Risiken seiner Mitglieder solidarisch umzulegen und auszugleichen.

Nach Übergang der Salzlandkliniken von der öffentlichen Hand in die private Trägerschaft von Ameos konnten die Mitgliedschaften der Salzlandkliniken im KSA nicht länger aufrechterhalten werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaften entstehen Kosten. Ein Thema der Verhandlungen zwischen dem Landkreis und Ameos vor dem Verkauf war daher, wer die Kosten für die Beendigung der Mitgliedschaften im KSA tragen soll. "Der Salzlandkreis hat das Angebot von Ameos so verstanden, dass Ameos sich bereit erklärte, diese wirtschaftlichen Lasten zu übernehmen", schreibt Landrat Markus Bauer.

Der Salzlandkreis sieht sich in seiner Position dadurch bestärkt, dass Ameos die Übernahme der wirtschaftlichen Lasten nicht nur bei der Erläuterung ihres Angebots schriftlich zugesichert, sondern der Vorstandsvorsitzende von Ameos, Axel Paeger, dies sogar bei einem Treffen im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin am 29. Februar 2012 ausdrücklich erklärt habe. "Im Zuge der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2011 hat Ameos dennoch für die Beendigung der Mitgliedschaften im KSA eine Rückstellung in Höhe von 10,2 Millionen Euro gebildet. Diese Rückstellung vergrößert das Defizit der Salzlandkliniken und ist daher geeignet, den Kaufpreisanspruch des Salzlandkreises zu reduzieren", argumentiert der Salzlandkreis. Die Verwaltung ist nun der Auffassung, dass die Bildung einer Rückstellung den Vereinbarungen im Kaufvertrag widerspricht und hat deshalb Klage am Landgericht Magdeburg erhoben.

10,2 Millionen Euro? Spätestens an dieser Stelle wird der von der Landkreis-Kanzlei festgelegte Streitwert von 500000 Euro ad absurdum geführt.

Auch in einem weiteren Fakt gibt es unterschiedliche Ansichten zwischen Zürich und Bernburg. Der Krankenhausbetreiber wird nicht müde, immer wieder deutlich zu sagen, dass auf Wunsch des damaligen Landrates Ulrich Gerstner eine Option in den Kaufvertrag aufgenommen wurde: Vor einem Klageweg sollte ein Schiedsgutachterverfahren durchgeführt werden, dessen Ergebnis für beide Seiten bindend sein sollte.

Ganz so interpretiert der Landkreis die Buchstaben des Vertrages nicht und beantwortet eine entsprechende Frage der Volksstimme mit einem "entschiedenen vielleicht". "Richtig ist, dass der Kaufvertrag zur Beilegung von Streitigkeiten über die Kaufpreisanpassung ein so genanntes Schiedsgutachterverfahren vorsieht. Daneben sieht der Kaufvertrag jedoch vor, dass sämtliche Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag vor den ordentlichen Gerichten zu entscheiden sind, also in erster Instanz durch das Landgericht Magdeburg", so der Landrat.

Über die Frage, ob das Schiedsgutachterverfahren oder ein Gerichtsverfahren vorrangig ist, bestehen zwischen Ameos und dem Kreis also ebenfalls unterschiedliche Auffassungen. Der Salzlandkreis vertritt die Rechtsauffassung, dass das Landgericht dem Schiedsgutachter rechtliche Vorgaben für seine Entscheidung machen kann. Ameos hingegen ist der Meinung, dass zunächst ein Schiedsgutachterverfahren durchgeführt werden muss.

Das Landgericht Magdeburg hatte daher zunächst über diese Frage zu entscheiden und hat sich mit Urteil vom 25. November 2014 der Rechtsauffassung von Ameos angeschlossen. Der Salzlandkreis hat nun gegen dieses Urteil Berufung am Oberlandesgericht Naumburg eingelegt. Ein Verhandlungstermin steht nach Auskunft des Gerichtssprechers noch nicht fest.

So bleibt bislang noch die Hoffnung, sich außergerichtlich einigen zu können. Doch die Chance dafür ist etwa so groß wie die Tatsache, dass Fußballtrainer Lothar Matthäus irgendwann Silberhochzeit feiert oder Altbundeskanzler Helmut Schmidt Nichtraucher wird - alles tendiert gegen Null. Wenngleich Ameos und Landkreis hin und wieder eine in die Zukunft gerichtete Zusammenarbeit signalisieren - ein Vier-Augen-Gespräch als Annäherung, um vielleicht in gewissen Fragen des Streites akzeptable Schnittmengen zu finden, scheint in weiter Ferne zu sein.

Derzeit gibt es keine Einigungsgespräche

"Solche Gespräche gibt es derzeit nicht. Wie bereits erwähnt, ist der Salzlandkreis der Auffassung, dass dem Schiedsgutachter durch die ordentlichen Gerichte zunächst rechtliche Vorgaben gemacht werden sollen. Aus Sicht des Salzlandkreises ist dieses Vorgehen auch effizienter, als zunächst ein Schiedsgutachterverfahren durchzuführen und das Schiedsgutachten im Nachhinein durch die Gerichte überprüfen zu lassen, was in jedem Fall möglich wäre", erklärt Landrat Bauer.

Nach Bieterwettstreit und der Diskussion um die EU-Notifizierung folgt nun Akt 3: das Gerichtsverfahren. Die Zivilprozessordnung in Deutschland sieht vor, dass ein Gericht in jeder Lage des Rechtsstreits auf eine gütliche Einigung der Parteien hinwirken soll. Wie groß ist also die Motivation dafür? "Voraussetzung dafür ist, dass sich Ameos an die vertraglichen Zusagen zum Tragen bestimmter wirtschaftlicher Risiken gebunden fühlt", so der Landrat abschließend.

Grundsätzlich steht Ameos Gesprächen mit dem Landkreis offen gegenüber, wie Regionalgeschäftsführer Kai Swoboda erklärt. Doch sucht auch der Landkreis einen außergerichtlichen Konsens? Kai Swoboda glaubt nicht daran und macht das an einem Beispiel klar: "Deutlich wird dies durch die Tatsache, dass wir noch nicht mal zum Neujahrsempfang des Landkreises geladen wurden." Ameos ist übrigens der größte Arbeitgeber der Region.