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Abwasserzweckverband Saalemündung beschließt Beitragssatz und erhebt den Herstellungsbeitrag II "Werden rund 2000 Bescheide versenden"

26.02.2015, 01:21

Die Höhe des Herstellungsbeitrages II beträgt einmalig 64 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Darauf hat sich die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Saalemündung am Montagabend verständigt. Andreas Pinkert hat dazu mit Geschäftsführer Uwe Scholz gesprochen.

Volksstimme: Herr Scholz, wer muss den Herstellungsbeitrag II nun zahlen? Und warum?

Uwe Scholz: Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke, die vor dem 15. Juni 1991 bereits an eine öffentliche zentrale Abwasseranlage angeschlossen waren oder eine Anschlussmöglichkeit hatten. Diese Möglichkeit wird auch gesehen, wenn ein öffentlicher Kanal am Grundstück vorbeiführte. Mit diesem besonderen Herstellungsbeitrag soll eine Privilegierung der altangeschlossenen Grundstücke zum Ausdruck kommen. Die Privilegierung ist darin zu sehen, dass der Teil des beitragsfähigen Aufwandes für die nach dem Stichdatum geschaffenen Teile einer zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage bei der Bemessung des besonderen Herstellungsbeitrages unberücksichtigt bleibt.

Könnte der AZV "Saalemündung" den Beitrag auch nicht erheben? Was würde passieren?

Auf Grund der im Kommunalabgabengesetz geregelten Beitragserhebungspflicht sind alle Aufgabenträger im Rahmen der Einnahmebeschaffungsgrundsätze grundsätzlich zum Erlass von Beitragssatzungen und zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen verpflichtet. Andernfalls können erhebliche Beitragsausfälle entstehen, die voraussichtlich durch Umlagen zu decken wären. Bei Nichterhebung würden wir gegen den Einnahmebeschaffungsgrundsatz und den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen. Weiterhin kann die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises gemäß ihrer Befugnisse von "außen" reglementierend eingreifen.

Volksstimme: Wie tief müssen Altanschließer nun konkret in die Tasche greifen?

Das hängt in Analogie zum Herstellungsbeitrag I von der Grundstücksfläche gemäß dem Grundbuch und der Geschossigkeit der Bebauung ab. Diese Parameter multipliziert mit dem festgelegten Beitragssatz ergeben die zu zahlende Summe. Wir haben exemplarische Beispiele zusammengestellt (sie- he Infokasten oben, die Redaktion)

Wieviele Bescheide werden wann verschickt?

Aufgrund der im Kommunalabgabengesetz verankerten Verjährungsfrist müssen wir bis Ende 2015 sämtliche Bescheide verschickt haben. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Bescheide auf rund 2000 vorrangig im Calbenser Stadtgebiet und in Teilen des Barbyer Ortsteils Zuchau. Nach heutigem Planungsstand werden die ersten Bescheide zum Ende des zweiten Quartals das Haus verlassen.

Was passiert, wenn ein Eigentümer mit großem Grundstück nicht zahlen kann?

Die Grundstücksgröße oder die Höhe der Beitragsforderung ist nicht ausschlaggebend. Grundstückeigentümer, die den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, haben unter besonderen Voraussetzungen sowie Anträgen samt Nachweisen die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.

Finden Sie persönlich diesen Beitrag und dessen späte Erhebung gerechtfertigt?

Im Sinne der Gleichberechtigung der Grundstückseigentümer ist der Beitrag aus meiner Sicht schon gerechtfertigt. Da mit dem Herstellungsbeitrag I nicht sämtliche Investitionen in die Abwasseranlage abgedeckt wurden, landet der nicht refinanzierte Teil als Kapitalkosten in der Schmutzwassergebühr. Mit einem Herstellungsbeitrag II können nun Fremdkapitalkosten verringert werden, was sich langfristig entlastend auf die Schmutzwassergebühr auswirkt.

In vergangenen Sitzungen wurde mit 1,04 Euro pro Quadratmeter mit einem weitaus höheren Beitragssatz gerechnet.

Das stimmt. Bei dem am Montag beschlossenen 64 Cent pro Quadratmeter handelt sich um eine politische Entscheidung. Dadurch fallen nun die beschriebenenen Gebührenentlastungen deutlich geringer aus. Die Schmutzwassergebühr ist aber von allen Einleitern - egal ob Grundstückseigentümer oder Mieter - zu zahlen. Dass der Grundstückseigentümer, egal wann solche Abgaben erhoben werden, nicht glücklich ist, ist nachvollziehbar. Die AZV-Mitarbeiter können nur mit sachlicher Argumentation bei Grundstückseigentümern um Verständnis werben.

Mit welchen Beitragseinnahmen rechnet der AZV?

Mit dem aktuellen Beitragssatz schätzen wir die Einnahmen auf rund 1,2 Millionen Euro.

Die Eigentümergemeinschaft "Haus und Grund" plant in Schönebeck ein Musterverfahren gegen den Herstellungsbeitrag II. Wie positioniert sich der AZV dazu?

Wir werden das Geschehen in Schönebeck genau beobachten und die Ergebnisse des Verfahrens gegebenenfalls in unsere Arbeit einbeziehen. Wann, ob und wie ein mögliches Musterverfahren geführt wird, liegt nicht in unserer Hand. Der AZV muss ungeachtet der Entwicklungen in Schönebeck, wie schon beschrieben auf Grund der Beitragserhebungspflicht, nach Vorliegen der entsprechenden Satzung mit der Beitragserhebung beginnen.