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Sachverständige gibt Eggersdorfer Senioren beim Kaffeenachmittag Antworten auf Fragen "Müssen Rentner Steuern bezahlen?"

Von Klaus-Dieter Schmidt 20.05.2015, 01:28

Eggersdorf l Auch die inzwischen sechste themenbezogene Veranstaltung der örtlichen Volkssolidarität vermittelte den Senioren wieder wertvolle Informationen und Tipps. Unter dem Motto "Hand auf`s Herz" werden die Teilnehmer der Kaffeerunde immer über aktuelle Dinge aus dem täglichen Leben informiert, können sich Rat und Anregungen holen und erhalten Antwort auf gestellte Fragen.

Die Vorsitzende Rosemarie Ziem konnte an diesem Nachmittag gleich zwei Gäste vorstellen, Daniela Dusek vom Verband der Lohnsteuerzahler sowie den Regionalbereichsbeamten Polizeioberkommissar Sylvio Gebser, der in der Gemeinde Bördeland seinen Dienst versieht. Der Kontaktbeamte umriss seine Tätigkeit mit den Worten: "Mit den Leuten reden, ihre Sorgen und Nöte erkennen, Sicherheitsfragen im Straßenverkehr aufgreifen, Kontakt zu den Kitas und Schulen pflegen, Prävention vor Straftaten, Anzeigen bearbeiten, bei Nachbarschaftsstreitereien vermitteln, Straftaten aufklären und letztendlich Ordnungswidrigkeiten den Kampf ansagen".

Ältere Bürger erinnern sich dann bestimmt noch an die Tätigkeit des Abschnittsbevollmächtigten aus DDR-Zeiten, dem ABV, dem "Freund und Helfer", dessen Aufgabengebiet analog war.

Seit 2014 sind Sylvio Gebser und sein Kollege Uwe Jopp schon in der Gemeinde Bördeland tätig und beide finden viel Zuspruch für ihre Arbeit. Ein Schwerpunkt ihrer künftigen Tätigkeit wird sein, die illegale Müllentsorgung in der Feldmark sowie das unberechtigte Befahren von Feldwegen mit Pkw und anderen Kraftfahrzeugen zu kontrollieren.

Die nächste Gesprächspartnerin, Daniela Dusek vom Lohnsteuerhilfeverein, hatte nun schon weit mehr Anfragen zu beantworten, denn zugegeben, unser Steuersystem ist nicht immer einfach für Jedermann. Die Hauptfrage war natürlich: "Müssen Rentner Steuern bezahlen?" Bei der kurzen Antwort mit einem "Ja", war der Anstoß für weitere Fragen vorprogrammiert.

Seit 2005 sind 50 Prozent oder mehr der Jahresbruttorente als steuerpflichtige Einkünfte bei der Einkommensteuer anzusetzen. Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt von vielen Faktoren ab. Liegen die Renteneinkünfte unter den genannten Grundfreibeträgen (8004 Euro für Ledige und 16008 Euro für Verheiratete), sollten die Betroffenen beim Finanzamt einen Antrag auf Nichtveranlagung stellen, damit sind sie auf der sicheren Seite. Es besteht eine Steuerpflicht, und man ist verpflichtet ordnungsgemäße Angaben zu machen, sonst drohen Rentnern Steuernachzahlungen, denn seit 2005 besteht die sogenannte nachgelagerte Besteuerung bei den Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, informierte Daniela Dusek.

Weiter entnahm man ihren Ausführungen: Der Staat nimmt Rentner gleich dreifach ins Visier. So werden Altersrenten höher besteuert und das Finanzamt hat die Möglichkeit, Kontodaten zu prüfen und gewinnt somit Einblick in die Zinseinkünfte. Zudem müssen sämtliche Zahlstellen die Rentenzahlungen an die zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung des Bundes melden, welche die Daten an den Fiskus übermittelt.

"Es wäre ratsam, wenn man einen Steuersachverständigen zu Hilfe zieht, sonst können unliebsame Überraschungen, wie Nachzahlungen mit hohen Zinssätzen oder womöglich strafrechtliche Folgen auftreten", so die abschließende Bemerkung der Steuersachverständigen.