1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Über 15 000 Euro durch "Knöllchen"

Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern für Falschparker geringer als im Vorjahr Über 15 000 Euro durch "Knöllchen"

Von Andreas Pinkert 09.02.2011, 05:32

Das Ordnungsamt hat im vergangenen Jahr im Stadtgebiet durchschnittlich vier "Knöllchen" pro Tag hinter die Scheibenwischer von Fahrzeugen gesteckt. Durch Verwarn- und Bußgelder wurden 15 256 Euro in die Stadtkasse gespült. Die Breite ist dabei erneut die beste "Einnahmequelle".

Calbe. Seit diesem Jahr sind die kaputten Parkautomaten auf dem Marktplatz und der Schloßstraße aus Kostengründen offiziell außer Betrieb gesetzt. Das "Ziehen" eines Parkscheines gibt es in ganz Calbe nun nicht mehr.

Doch wenn Ordnungsamtsmitarbeiterin Bärbel Adami bei ihrem Kontrollgang durch die Rolandstadt hinter den Frontscheiben von Fahrzeugen entdeckt, dass dort keine oder abgelaufene Parkscheiben liegen, dann sieht es für Kraftfahrer naturgemäß schlecht aus. Sofort bekommen diese im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs, wie es in der Amtssprache heißt, ein Knöllchen verpasst.

Wie die Statistik des vergangenen Jahres zeigt, wurden insgesamt genau 1173 Ordnungswidrigkeiten geahndet, davon 124 Mal allein in der Breite. Die Straße ist unangefochten trauriger Spitzenreiter derjenigen Orte in Calbe, wo sich Kraftfahrer nicht an die Regeln halten und dafür zur Kasse gebeten werden. Rein rechnerisch passierte das in dieser Straße rund jeden zweiten Tag. Weitere Parkzonen, in denen es häufig Knöllchen gibt, sind die Schloß-, die Wilhelm-Loewe-, die Lessing- oder auch August-Bebel-Straße.

Durch die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr hat die Stadt 15 256 Euro eingenommen, weit weniger als im Vorjahr. 2009 betrug die Summe bei 1565 Verstößen mehr als 20 000 Euro. Im Jahr 2008 wanderten lediglich knapp 11 000 Euro in die Stadtkasse.

Ob sich die Parkgewohnheiten der Kraftfahrer von einem Jahr aufs andere derart drastisch verändern oder ob sich die Kontrollintervalle änderten, wurde nicht angegeben.

Vollstreckung in 75 von 140 Fällen

"140 Bußgeldverfahren wurden geführt", sagt Ordnungsamtsleiter Rainer Schulze. Grund: Kraftfahrer hatten nicht innerhalb der vorgegebenen Zwei-Wochen-Frist ihr Verwarngeld bezahlt.

75 Verfahren wurden zur Vollstreckung gegeben. Ein Vollstreckungsbeamter besuchte die Säumigen und verlieh der Zahlungsforderung nochmals Nachdruck.

In weitere gerichtliche In-stanzen musste die Stadt nicht gehen.