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Hauptamtsleiterin Isabel Bartels spricht sich gegen eine wertungsfreie Weiterleitung von Entscheidungen in den Stadtrat aus: "Ausschüsse sollten sich positionieren"

Von Andreas Pinkert 02.03.2011, 05:26

Unterschiedliche Auffasssungen darüber, welche Aufgaben der Hauptausschuss wahrnehmen muss, herrschten auf der jüngsten Sitzung im Rathaus. Ein unkommentiertes Weiterleiten einer Beschlussvorlage in den Stadtrat als höchstes Entscheidungsgremium reiche nicht aus, betont Hauptamtsleiterin Isabel Bartels. Eine Empfehlung als Grundlage zur Entscheidung müssen Ausschüsse abgeben.

Calbe. Auf der Tagesordnung stand die Neufassung der Satzung für die Unterbringung von Obdachlosen in der Stadt. Während einige Stadträte die Beschlussvorlage mit der Abstimmung in den Stadtrat weiterleiten wollten, sprach sich Hauptamtsleiterin Isabel Bartels deutlich gegen diese Verfahrensweise aus und berief sich dabei auf die Gemeindeordnung des Landes.

Unterschiedliche Ansichten im Ausschuss über die Verfahrensweise mit Beschlussvorlagen traten zu Tage. Grundlage sei klar die Gemeindeordnung des Landes, nach der sich gerichtet werden müsse, betonte Bartels.

Demnach dient die Vorberatung im auf derartige Sachfragen spezialisiserten Hauptausschuss der gründlichen Vorbereitung der Entscheidung im Stadtrat.

"Die Vorberatung der Fachausschüsse mündet in allen Fällen in einer Beschluss-empfehlung an den Stadtrat, die für diesen jedoch nicht verbindlich ist", sagt Bartels.

Als Beschlussempfehlung sei eine Weiterleitung in den Rat im Einzelfall sicherlich möglich, könne jedoch nicht die Regel darstellen. "Dies ist nicht Sinn und Zweck der Vorschrift", sagt Bartels. Die Vorberatung einer dem Stadtrat vorbehaltenen Entscheidung durch einen beschließenden oder beratenden Fachausschuss sei eine grundsätzliche Verpflichtung.

In der Beschlussempfehlung gehe es vielmehr um eine sachliche und politische Stellungnahme zur Vorlage.

Die Empfehlung endet nach der Gemeindeordnung mit einer Abstimmung.

Dabei ist die Summe der auf Ja und Nein lautenden Stimmen festzustellen. Stimmenenthaltungen bleiben unberücksichigt.

Die Ausschusstätigkeit umfasse insbesondere die Erarbeitung von Entscheidungsalternativen sowie die Klärung der sachlichen und vor allem der politischen Umsetzbarkeit bestimmter Angelegenheiten, macht Bartels den Standpunkt nochmals deutlich.

"Der Ausschuss muss sich auch bei unbequemen Entscheidungen positionieren."

Nach Volksstimme-Informationen sollen diese und weitere unterschiedliche Auffassungen im Zusammenspiel von Verwaltung und Rat im Gespräch zwischen Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden nun geklärt werden.