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Fund von Spaziergängern an Plötzkyer Seen wird zum Behördenmarathon Schaurige Entdeckung: Kadaver und Skelett von Hunden einfach verbuddelt

Von Franziska Richter 26.03.2011, 05:27

Plötzky/Gommern. Ein schöner Tag zum Spaziergehen, denken sich Katrin Schirmer und Thomas Schmidt. Die beiden Schönebecker gehen mit ihren Hunden öfters zum so genannten AWG-See. Er ist der größte von drei Seen zwischen Plötzky und Gommern und zählt bereits zur Stadt Gommern und damit zum Jerichower Land.

Doch die Beiden kommen nicht weit, einer ihrer zwei Hunde verhält sich plötzlich seltsam. Der Bullmastiff-Terrier kreist ängstlich um ein Loch zwischen einer alten Mauer am Wegesrand und dem Seeufer. Thomas Schmidt will den Hund zurückholen - und macht eine schaurige Entdeckung: In einem offenen Loch liegt ein toter Hund, der Körper leicht mit Erde bedeckt und nur der Kopf im Sand verbuddelt. Das Tier scheint frisch dort hingelegt, das Fell sieht unbeschädigt aus. Und das sollte noch nicht alles sein.

"Am See spielen schließlich viele Kinder, es muss etwas getan werden."

"Das glaub\' ich nicht, das ist ein Hund", ruft er Katrin zu. "Einfach verbuddelt, es ist unfassbar", sagt sie. "Dem Halter ist wohl der Hund gestorben und dann hat er ihn einfach hier hingeworfen, wie Müll." Auch Thomas Schmidt ist empört, meint, "das müssen wir melden". Schließlich besagt das bundesweite Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, dass Kadaver wegen der Seuchengefahr für Mensch und Tier zu entsorgen sind.

Doch einfacher gesagt als getan, scheint es Katrin Schirmer. "Wir haben bei der Polizei Schönebeck angerufen. Die sagten nur, sie seien nicht zuständig, wir sollen die Leitung der Polizei nicht missbrauchen. Wir sollen uns doch ans Landratsamt wenden oder ans Ordnungsamt ... am Sonnabend!", berichtet Katrin Schirmer, die schließlich nur nach Hause gehen kann und den Tag am Telefon verbringt: Mit erfolglosen Anrufen beim Polizeirevier Schönebeck, einem Tierarzt, dem Landratsamt Salzlandkreis verbrachte Katrin den Tag mit der Suche nach einer Behörde, die sich zuständig fühlt. "Am See spielen schließlich viele Kinder, es muss etwas getan werden", sagt sie sich und kommt auf den Tierschutzverein Salzlandkreis e.V.

Mit dessen Leiter Christian Sobotta geht es schließlich am Nachmittag noch einmal zur Fundstelle. Und er schaut sich das Loch genauer an. "Daneben lag noch ein Skelett eines Hundes. Nur noch die Wirbelsäule und die Beine, der Schädel war abgerissen". Nicht ausmalen wollen sich die Tierfreunde, was dahinter steckt, wie es kommt, dass ein Hundeskelett und ein eben verstorbener Hund hier abgekippt werden.

"Sie sagten, die Tiere sollten bis Montag liegen bleiben."

Und die Probleme mit den Behörden gehen weiter: Nachdem Christina Sobotta die Leitstelle des Salzlandkreises verständigt, wird zwar schnell ein Feuerwehrmann aus Plötzky geschickt, der aber kann die zuständige Firma für die Tierbeseitigung nicht erreichen. Auch die diensthabende Polizei, die danach aus Tuchheim (Jerichower Land) kommt, kann nichts tun. "Wir konnten uns Vorwürfe von den Polizisten anhören, sie wären 60 Kilometer gefahren wegen nichts, eine Verschwendung von Steuergeldern wäre das. Eine Anzeige würde nichts bringen. Die Polizisten konnten die Tierkörperbeseitigung auch nicht erreichen und sagten, die Tiere sollten bis Montag liegen bleiben", so Katrin Schirmer.

Katrin Schirmer, Thomas Schmidt und der Tierschutzverein machen Druck, geraten in Diskussion mit der Polizei aus Tuchheim. "Es wird immer gesagt, man soll Hinweise melden, aber wenn man etwas meldet, dann ist es auch verkehrt". Die Polizei zieht unverrichteter Dinge von dannen, denn nur die für die Tierkörperbeseitigung zertifizierte Firma darf Hand anlegen.

Aber dieser Fall ist grenzwertig: Normalerweise ist "das Liegenlassen jeglicher Sachen eine Ordnungswidrigkeit", wozu auch tote Tiere zählen, wie Thomas Kriebitzsch von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord sagt.

Für solche Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt (unter der Rufnummer der Stadt 0 39 28 / 7100) und außerhalb dessen Dienstzeiten die Rettungsleitstellen unter der allgemeinen Rettungsnummer 112 zuständig. "Wenn allerdings der Verdacht der Tierquälerei und der Verdacht, die Tiere seien ofensichtlich zu Tode gequält worden, vorliegt, ist wiederum die Polizei, auch die einzelnen Ortsreviere (in Schönebeck: 0 39 28 / 46 60 06) zuständig. Denn es liegt eine Straftat, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Dann hätten auch Ermittlungen aufgenommen werden müssen, etwa über den Chip den Halter zu identifizieren oder das blutige Halsband untersuchen.

Die Polizei aus Tuchheim ordnete den Fund wohl nicht als Ergebnis von Tierquälerei ein.

Einen Tag später begibt sich Christian Sobotta vom Tierschutzverein wieder zur Fundstelle. Im Tageslicht entdeckt er, dass die Kadaver verschwunden sind. Nur Blutspuren sind auf der Erde, das abgeschnittene Halsband liegt noch im Loch. Eine mysteriöse Geschichte.