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Disput um Finanzierung von Baumpflegearbeiten auf Pachtgrundstück in Pretzien / Gesetzeslage uneindeutig Totholz wirft Schatten auf die Idylle

Von Ulrich Meinhard 18.05.2011, 06:25

Der Pächter eines Grundstückes in Pretzien liegt mit dem Verpächter im Streit. Grund sind die Kosten, die für die Baumpflege anfallen. Die gehen in die Tausende, denn mehr als 20 hohe Waldbäume müssen, je nach Bedarf, von Totholz befreit werden. Die Idylle ist getrübt und das Gesetz uneindeutig.

Pretzien. Wunderschön wohnt Herbert Behrens. Unweit des Pretziener Steinhafens liegt sein zu DDR-Zeiten gepachtetes Grundstück. Bestanden ist es von mehr als 20 hohen Waldbäumen. Die seien, sagt der 71-Jährige, älter als er selbst. Schön ruhig, schön grün ist es hier. Doch die Schattenspender haben auch ihre Schattenseiten. Mit den Jahren sterben Äste ab. Die könnten beim Herabfallen Schaden am Wohnbungalow von Behrens anrichten oder noch schlimmer, Menschen verletzen. Einen Handlungsbedarf bestätigt die Umweltkoordinatorin der Stadtverwaltung Schönebeck, Hannelore Ziepert, in einer Aktennotiz vom 30. Juni 2009. Um eine Baumpflege kommt der Pächter also nicht herum. Die will er auch gerne leisten. Doch die Kosten müsse der Verpächter bezahlen, meint Behrens.

Verpächter ist die Gemeinde, beziehungsweise die von ihr beauftragte Naherholungsförderungsgesellschaft mbH mit Sitz in Plötzky. Mit der steht Herbert Behrens seit längerer Zeit im schriftlichen Austausch. Mit Hans Weber, dem Geschäftsführer der Naherholungsförderungsgesellschaft, hatte der einstige Lehrmeister, wie er sagt, ein längeres Gespräch. Das beschreibt er mit den Worten: "Er hat mir eine Stunde lang was erzählt. Aber gesagt hat er nichts."

Vor Gericht würde es nur Verlierer geben

Bereits beim Monstersturm "Kyrill" vor fünf Jahren sei er schlichtweg allein gelassen worden: mit großen Mengen an Bruchholz. "Ich bin der Meinung, so kann man mit Pächtern nicht umgehen. Hier wird nur Geld rausgezogen", ärgert sich Behrens. "Ich finde kein Amt, keine Stelle, die mir weiter hilft", sagt er. In der Tat ist sein Problem ein kompliziertes. Sein Wohnrecht unter Eichen, wenn auch erst vor zehn Jahren vergeben, resultiert noch aus DDR-Zeiten.

"Diese Problematik gibt es oft in Waldgebieten", weiß Dr. Holger Neumann. Alles in allem spricht der Präsident des Landesverbandes Haus & Grund von "komplexen und komplizierten Rechtsverhältnissen". Die Eigentümer der Baulichkeiten sind in diesen Fällen nicht gleichzeitig Eigentümer des Grund und Bodens. Das so genannte Schuldrechtsanpassungsgesetz regelt die Nutzungsverhältnisse aus DDR-Zeiten. Der Verpächter könne im Beispiel Behrens sehr wohl die Kosten für die Baumpflege übernehmen. Die würde und müsste er dann aber auf die Pacht umlegen. Während die Pächter früher diese Arbeiten in der Regel selbst erledigt haben, nehmen Fälle wie der hier geschilderte in jüngster Zeit zu, weiß Neumann. Vom Klageweg rät er ab. "Vor Gericht würde es wohl nur Verlierer geben." Sein Tipp: "Wenn es irgend möglich ist, rate ich dazu, sich vernünftig und gütlich zu einigen."

Kann sich der Geschäftsführer der Naherholungsförderungsgesellschaft, Hans Weber, eine solche Einigung vorstellen? Weber holt erst einmal aus, um die Sachlage aus seiner Sicht zu beschreiben. Auf nicht verpachteten oder vermieteten Grundstücken müsse die von ihm geleitete GmbH schließlich auf eigene Kosten Pflege- und Aufräumarbeiten ausführen. Allein durch Schneebruch seien in diesem Winter Kosten in Höhe von knapp 30000 Euro entstanden. Der Baumbestand werde immer älter, der finanzielle Aufwand für die Pflege immer größer. "Wir können einfach keine großzügigen Geschenke machen. Wir stehen genauso vor der Finanzierungsnot", verweist Weber auf das strapazierte Portmonee der Verpächtergesellschaft.

Er fügt hinzu: "Wir haben vertraglich keinerlei Verpflichtung. Deshalb müssen wir den Ball an den Pächter zurück geben. Menschlich tut uns das leid."