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Nach dem Feuer in Calbenser Gartenanlage wird Kritik laut Waren die Wege zu eng? Retter kommen schlecht durch

Von Kathleen Radunsky und Daniel Wrüske 16.08.2011, 04:29

Calbe. Nach dem Feuer in der Gartenanlage "Gribehne" in Calbe, bei dem in der Nacht zu Sonntag eine 67-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann ihre Leben verloren haben, kommt es zu Kritik über die Erreichbarkeit der Sparte.

"Die Feuerwehr hatte Probleme, hier durchzukommen", berichtete Sigrid Finster am Sonntag vor Ort. Sie hatte mit ihrem Mann mit ansehen müssen, wie die 26 Einsätzkräfte aus Nienburg, Calbe und Schwarz den Brand im Nachbargarten gelöscht haben. Bevor sie jedoch ihre eigentliche Arbeit verrichten konnten, mussten sie eine Buckelpiste, die ihres gleichen sucht, bewältigen. Erschwerend hinzu kam bei dem Weg zur Gartananlage "Gribehne", dass die Bäume am Wegesrand nicht beschnitten waren, berichtet Sigrid Finster weiter. "Die hatten Draasch mit dem Durchkommen."

Dass die Zuwege zu der 17 Parzellen zählenden Anlage dringend einer Generalüberholung bedürfen, ist in Calbe längst bekannt. "Erst in diesem Frühjahr hat mich der Vorsitzende, Uwe Schulze, darauf hingewiesen", sagt Karin Libbe vom Verband der Gartenfreunde Schönebeck und Umgebung. Die Vorsitzende wollte dem Verein "Gribehne" helfen und hatte für das Aufschottern des Weges Ein-Euro-Kräfte beantragt. "Doch wir haben leider keine Maßnahmen in Calbe genehmigt bekommen", sagt Karin Libbe. Für sie ist der miserable Weg zum Garten in der Rolandstadt kein Einzelfall. "Das ist ein generelles Problem", schätzt sie ein. Dem Verband der Gartenfreunde gehören in Calbe elf Vereine, in Schönebeck 50 und neun in der Umgebung an. Aus ihrer Verbandstätigkeit weiß Libbe, dass Laubenbrände bereits in der Vergangenheit im Altkreis entstanden sind. "Aber da waren zum Glück nie Menschen umgekommen", sagt sie bedrückt.

Etwas schwermütig ist auch Uwe Wirth. Der Leiter der Calbenser Freiwilligen Feuerwehr war am Sonntag mit fünf Kameraden in der Gartenanlage im Einsatz. "Da wir nicht einsatzbereit gewesen sind, waren wir erst in der Anschlussphase vor Ort", informiert er auf Volksstimme-Nachfrage. Die Calbenser Kameraden waren es schließlich gewesen, die in den verkohlten Trümmern die Leichen der Kleingärtner gefunden haben. "Wir haben gezielt nach den beiden gesucht", berichtet Wirth. Aufgrund der Hinweise von Gartennachbarn mussten sie dieser Vermutung nachgehen. In der Hoffnung, den Ernstfall auszuschließen. Doch es kam anders. "Angenehm ist das nicht, wenn man Brandopfer sieht", versucht Wirth, der seit 1991 die Calbenser Feuerwehr leitet, dieses Ereignis zu beschreiben.

"Die Wege in manch Gartenanlage sind wirklich eng", sagt er. Dieser Umstand bedingt, "dass man lange Schlauchlängen legen müssen", erläutert der Wehrleiter die Brisanz. Bei "Gribehne" seien die Einsatzkräfte in der Anlage selbst vernünftig an den Brandort gelangt. Jedoch der Weg von der Barbyer Straße bis dorthin sei recht unwegsam. In Konsequenz des dramatischen Vorfalls vom Sonntag haben sich Wirth und Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung vor Ort getroffen. Die Schwierigkeit in diesem Fall ist, dass der Weg nicht etwa der Stadt gehört. "Das ist ein Privatweg", weiß Wirth. Der Eigentümer ist also eigentlich in der Pflicht.

Reingard Stephan, die zuständige Dezernentin aus dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst im Salzlandkreis, bestätigt die Zuständigkeiten. Sie sagt, dass ausschließlich die Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Verantwortung für die Erreichbarkeit im Einsatzfall dafür trügen. Das sind die Städte, Verbands- und Einheitsgemeinden, hier die Ordnungsämter. Größere Probleme, wie das in Calbe angesprochene, seien ihr nicht bekannt. Auch wenn es darum geht, in verschlossene Anlagen zu kommen. Die Ressortchefin weist auf das Gesetz hin: "Im Ernstfall stehen die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten über einer verschlossenen Wohnungstür oder einer abgeriegelten Gartensparte." Die Landesgesetzgebung sichere die Einsatzkräfte dementsprechend ab. Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt ermöglicht den Rettern, zu Zwangsmitteln zu greifen, um an den Notfallort zu gelangen.