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Neue Besteuerung von Spielautomaten mit kriegsverherrlichendem Inhalt Die Linke will in Schönebeck ein Zeichen gegen Gewalt setzen

Von Ulrich Meinhard 13.12.2011, 05:31

Ein Zeichen gegen Gewaltverherrlichung wollte die Fraktion Die Linke bei der jüngsten Stadtratssitzung setzen. Spielgeräte mit entsprechendem Inhalt sollten nicht aufgestellt werden dürfen, Zuwiderhandlungen bestraft werden.

Schönebeck l Der Name mag kurios klingen: Vergnügungssteuer. Darunter fällt die Besteuerung von Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen und Spielgeräten. Da derzeit sämtliche Satzungen im Stadtgebiet Schönebeck vereinheitlicht werden (vor dem Hintergrund der Auflösung des Ortsrechtes der ostelbischen Ortsteile), stand bei der jüngsten Stadtratssitzung auch die Vergnügungssteuersatzung zur erneuten Abstimmung an.

Prinzipiell ist damit kein Problem verbunden. Doch die Fraktion Die Linke stört sich am Absatz 2 des Paragrafen 7, der die Steuersätze regelt. Da steht: Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, werden mit 510 Euro monatlich besteuert.

"Wir wollen vorschlagen, dass Schönebeck ein Zeichen setzt", sagte Linke-Fraktionschefin Sabine Dirlich im Stadtrat. Sie reichte einen Änderungsantrag ein, der vorsieht: Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, werden in der Stadt Schönebeck nicht aufgestellt. Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld von 1000 Euro geahndet.

Das Argument, das Markus Baudisch (CDU) bereits im Hauptausschuss vorgebracht hatte, nämlich dass die 510 Euro bereits eine Art Abschreckungssteuer darstellen, fand bei Sabine Dirlich keine Akzeptanz. Man könne schließlich auch nicht nach dem Motto vorgehen, dass Kinderpornografie schon verschwinden werde, wenn sie nur teuer genug gemacht wird.

Stadtrat Reinhard Banse sagte: "Bevor Sie einen Sturm im Wasserglas entfachen - wissen Sie, wie viele Spielhallen es in Schönebeck gibt?" Er, Banse, habe sich die Hallen angesehen und kann feststellen, dass nirgendwo ein den Krieg oder die Gewalt verherrlichender Automat steht.

Friedrich Harwig (Fraktion Die Linke) meinte: "Wenn also bei uns jemand so etwas aufstellen will, muss er uns dafür verklagen." So einfach sei die Sache zu handhaben.

Hier erhob Gabriele Pohl, Leiterin des Rechtsamtes, Einspruch. "Mit Mitteln des Steuerrechts können wir das Aufstellen nicht verhindern. Das ist einfach das falsche Instrument", sagte sie.

Ähnlich beurteilte das Markus Baudisch. Der Stadtratsvorsitzende erklärte: "Wir können nicht ohne gesetzliche Grundlage elementare rechtsstaatliche Grundsätze verändern und in Schönebeck ein eigenes Strafrecht verhängen."

Stadtrat René Wölfer (SPD) argumentierte: "Ich bin hier auf der Seite der Linken. Damit der Oberbürgermeister aber nicht in Widerspruch geht, schlage ich als Kompromiss die Erhöhung der Besteuerung auf 1500 Euro vor." "Ist das jetzt ein Änderungsantrag", fragte Baudisch. Wölfer bejahte.

Letztlich ist der Änderungsantrag der Linken abgelehnt und der Änderungsantrag der SPD befürwortet worden. Spielhallenbetreiber, die in Schönebeck einen Automaten mit gewaltverherrlichendem Spielinhalt aufstellen wollen, müssten nun also monatlich 1500 Euro zahlen. Rentieren dürfte sich ein solcher Automat nicht.