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Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main rät zu einem Notifizierungsverfahren für Klinikenverkauf Gutachten greift Landrat Gerstner unter die Arme

Von Olaf Koch 28.12.2011, 05:22

Landrat Ulrich Gerstner will auf Nummer sicher gehen. Er hat jetzt bei einem Frankfurter Rechtsanwalt ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Kernpunkt: Ist ein Notifizierungsverfahren beim Verkauf der Salzlandkliniken an Ameos erforderlich?

Salzlandkreis l Richtig wasserfest ist das Schreiben des Landesverwaltungsamtes aus Halle nicht. Aus Sicht des Landrates ähnelt es eher einem sehr löchrigen Sieb. Auf der einen Seite wird zwar der Kreistagsbeschluss, die Salzlandkliniken an die schweizer Unternehmensgruppe Ameos zu veräußern, nicht beanstandet, doch empfiehlt die oberste Kommunalbehörde dringend die Einleitung eines Notifizierungsverfahrens.

Dieses Papier hat nicht nur bei den Kreistagsmitgliedern, sondern auch bei der Verwaltung für Verwirrung gesorgt. Was denn nun: Kreistagsbeschluss umsetzen oder Notifizierungsverfahren einleiten?

Der Schwarze Peter liegt damit nun wieder beim Landrat, der sich in diesem Verkaufsverfahren auf ganz dünnem Eis bewegt. "Es geht hier um zweistellige Millionenbeträge. Wenn wir etwas falsch machen, dann sind nicht die Kreistagsmitglieder belangbar zu machen, sondern ausschließlich ich als Landrat", begründet Ulrich Gerstner (SPD) gestern nochmals im Gespräch mit der Volksstimme seine Vorsicht.

Aus diesem Grund hat er vor wenigen Tagen eine Entscheidung getroffen, die ihn und den Kreistag sicherer machen soll: In einem Kurzgutachten, das im Übrigen einen unteren vierstellen Betrag kosten soll, wurde die Kanzlei WilmerHale in Frankfurt am Main beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben. Titel: "Der Verkauf der Geschäftsanteile an den Salzlandkliniken durch den Salzlandkreis an die Ameos Gruppe im Licht des europäischen Beihilferechts".

Schon auf der ersten Seite des zwölfseitigen Gutachtens kommt Rechtsanwalt Prof. Hans-Georg Kamann zu dem Ergebnis: "Die Veräußerung der Geschäftsanteile stellt eine Beihilfe dar." Und weiter schreibt er: "Dementsprechend hat der Salzlandkreis - in jedem Falle der Rechtssicherheit - über die Bundesregierung das Verkaufsprojekt bei der Kommission [...] zur Genehmigung anzumelden."

Prof. Kamann ist ein Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Wirtschafts- und Regulierungsrechts. Wie aus der Homepage des Kanzleibüros hervorgeht, berät Prof. Kamann Mandanten im deutschen und europäischen Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, im Beihilferecht und im europäischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht. "Wir kennen ihn von einem Seminar. Deshalb habe ich ihn um Hilfe gebeten", begründet der Landrat seine Wahl.

Entgegen der teilweisen Aussage des Landesverwaltungsamtes, die - wie gesagt - den Landrat auffordert, den Kreistagsbeschluss umzusetzen und eine Notifizierung empfiehlt, rät der Rechtsanwalt aus Hessen zur Vorsicht: "Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes besteht ein erhebliches Risiko, das Helios (oder ein anderer unterlegener Bieter oder Wettbewerber Ameos) gerichtliche Schritte zur Durchsetzung des Durchführungsverbotes [...] ergreifen könnte. Um gravierende negative Rechtsfolgen zu vermeiden, ist dem Salzlandkreis dringend anzuraten, das Ameos-Angebot nicht vorzeitig anzunehmen."

Damit hat die Entscheidung von Landrat Ulrich Gerstner eine feste Basis bekommen. Doch zahlreiche Kreistagsmitglieder fragen sich an dieser Stelle: Warum wurde nicht schon frühzeitig - unter anderem vom Transaktionsbüro oder vom Rechtsamt des Landkreises - auf dieses Prozedere hingewiesen? In der nicht öffentlichen Beschlussvorlage B/746/2011, ausgestellt am 30. September, wird auf 13 Seiten unter anderem ausführlich begründet, dass es bei der vom Kreis vorgeschlagenen Variante (Verkauf an Helios) zu kartellrechtlichen Problemen kommen könnte. Von einem möglichen Notifizierungsverfahren und von Beihilferecht auf EU-Ebene ist indes nichts zu lesen.

Erst später kam diese Verfahrensweise unvorbereitet an die Öffentlichkeit. Die Frage, ob der Verkauf von Krankenhäusern notifizierungspflichtig ist, war bisher auch nicht erschöpfend in Erfahrung zu bringen. Eine entsprechende Anfrage der Volksstimme bei der Vertretung der Europäischen Union in Deutschland und beim Bundesministerium für Wirschaft (BWMi) wurde vor zehn Tagen unabhängig voneinander negativ beantwortet.

Konfrontiert mit den neuen Erkenntnissen stellte Sprecherin Sarah Schneid klar und konkretisiert: "Der Vorgang ist dem BMWi bekannt. Er wird derzeit im Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt geprüft. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dem nicht vorgreifen können." Eine gleichlautende wiederholte Anfrage an die Europäische Kommission in Berlin blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.

Die inzwischen rund 500 Seiten zum Kinikverkauf liegen nun beim Landeswirtschaftsministerium in Magdeburg vor. Das bestätigte gestern Sprecherin Beate Hagen. "Ob ein Notifizierungsverfahren notwendig ist oder nicht, ist eine komplexe Frage, die ebenfalls anhand der jetzt vorgelegten Unterlagen geprüft werden wird. Während der Prüfung besteht ein Stillstandsgebot, das heißt, die Salzlandkliniken dürfen in dieser Zeit nicht verkauft werden", betont das Ministerium.

Auf die Frage der Volksstimme, ob es in der Vergangenheit ähnlich gelagerte Fälle mit der Veräußerung von Krankenhäusern und einhergehenden Notifizierungsverfahren gab, blieb das Ministerium nebulös: "Das entzieht sich unserer Kenntnis", so die Antwort.